746/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Neue Zulagen für Personalvertreter:innen zurücknehmen!

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Herbst hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der von der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (FCG) dominierten Gewerk-schaft Öffentlicher Dienst (GÖD) den bereits beschlossenen Gehaltsabschluss der öffentlich Bediensteten für das Jahr 2026 wieder aufgeschnürt. Ausschlaggebend dafür war, dass die Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung Einsparungen bei der Bezahlung von Lehrer:innen, Pfleger:innen und Polizist:innen erzielen wollte. Sie erhalten deshalb von Jänner bis einschließlich Juni 2026 keine Gehaltserhöhung. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat dieser Vorgehensweise nach kurzen Verhandlungen zugestimmt. Gesetzlich wurde dies in der sogenannten „Dienstrechts-Novelle 2025“ im Dezember im Parlament fixiert[1].

Nunmehr wurde jedoch bekannt, dass neben den Gehaltskürzungen für alle Mitarbeiter:innen im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2025 auch eine ordentliche Zulage für Personalvertreter:innen beschlossen wurde. Geregelt wurde das kurz-fristig per Abänderungsantrag mit der sogenannten „Ersatzzulagefür freigestellte Personalvertreter:innen.

Der ORF berichtete am 20. Jänner unter dem Titel „Kritik an Zulagenpaket für Personalvertreter[2] darüber:

„Nach langen Debatten haben sich Bundesregierung und Gewerkschaften im Oktober auf einen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für drei Jahre geeinigt. Ein bereits zuvor ausverhandeltes Paket wurde dafür aufgeschnürt. Gemeinsam mit dem späteren Beschluss im Nationalrat wurde laut ZIB2 auch ein neues Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter und Personalvertreterinnen abgesegnet. Das sorgt nun für Kritik.

Der Kompromiss, auf den sich beide Seiten verständigten, lautete, dass es bis Juni 2026 keine Erhöhung gibt, von Juli des laufenden Jahres bis Juli 2027 werden die Bezüge der öffentlich Bediensteten um 3,3 Prozent valorisiert. Bis Ende 2028 folgt eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent, unter dem Strich steht dann über den gesamten Zeitraum ein durchschnittliches Plus von 1,5 Prozent.

Zuvor war ein Plus von 3,3 Prozent für das gesamte Jahr 2026 vorgesehen gewesen. Für das Jahr 2026 bedeute das neu verhandelte Paket eine Einsparung von über 310 Millionen Euro im Jahr 2026, hieß es nach der Einigung im Oktober seitens der Bundesregierung. Abgesegnet wurde der Gehaltsabschluss am 12. Dezember im Nationalrat. Neu verhandelt worden war er auf Wunsch der Regierung wegen der angespannten Budgetsituation. (..)

In Salzburg etwa sorgte das Thema bereits 2023 für Debatten und einen Rechtsstreit. Dort hätten freigestellte Lehrerpersonalvertreter bisher bis zu 800 Euro monatlich als Zulage erhalten. Mit dem neuen System seien es bis zu 3.000 Euro. Einzelne Personalvertreter würden nun 9.000 Euro brutto Monatsgehalt beziehen, hieß es gegenüber der ZIB2.“

Dazu ist Folgendes festzuhalten:

Wie auch Betriebsrät:innen in der Privatwirtschaft sichern viele Personalvertre-ter:innen im öffentlichen Dienst tagtäglich mit großem Einsatz die Interessen der Bediensteten. Die Personalvertreter:innen dürfen dafür keine Nachteile erfahren – dazu gehören selbstverständlich auch entsprechende Bezüge. Die Zulagenregeln müssen dabei jedoch fair und transparent gestaltet werden.

Genau dieser Anforderung wird jedoch die beschlossene Regelung nicht gerecht. Während in den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle lediglich vom Ausgleich „besold-ungsrechtlicher Nachteile“ der freigestellten Personalvertreter:innen die Rede ist, zeigt sich in der Realität ein völlig anderes Bild. Kolportiert werden Fälle von über-höhten Gehaltssprüngen und Nachzahlungen. Die Zulage gilt zudem rückwirkend ab Jänner 2023.

Auch ist de facto nicht transparent nachvollziehbar, zu welchen Gehaltserhöhungen diese Änderung bei einzelnen Spitzenfunktionär:innen führt, und auch, welche Mehr-kosten beim Bund dadurch anfallen.

Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei dieser Maßnahme um ein unfaires Tauschgeschäft handelt. Die GÖD-Führung genehmigt sich selbst ordent-liche Zulagen und stimmt dafür den Gehaltseinbußen bei Lehrer:innen, Polizist:innen und Pfleger:innen zu. Die Leidtragenden in diesem Szenario wären ausschließlich die Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst, nicht aber die Spitzenfunktionär:innen in der Personalvertretung.

Unter den vielen Mitarbeiter:innen sorgt die Tatsache, dass sich die FCG/GÖD-Führung eine Erhöhung der Zulagen für ihre eigenen Funktionär:innen ins Beamt:innen-Sparpaket reinverhandelt hat, zunehmend für Empörung.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insb. im Gehaltsgesetz und im Bundes-Personalvertretungsgesetz. Von der Dienstverpflichtung freigestellte Personalvertre-ter:innen dürfen gemäß § 25 Abs. 2 zweiter Satz PVG aufgrund der Ausübung ihrer Funktion in ihrer dienstlichen Laufbahn keine Nachteile erfahren.

Gleichwohl darf aus der Tätigkeit als freigestellte(r) Personalvertreter:in auch kein besoldungsrechtlicher Vorteil erwachsen. Zieht man hypothetische Karriereverläufe zur Feststellung, was ein/e Personalvertreter:in ohne Freistellung verdienen würde, heran, muss sich solch ein fiktiver Karriereverlauf an einer durchschnittlichen Karriere orientieren, nicht an Spitzenposten, die wenige Bedienstete innehaben.

In § 169 Abs. 3 bis 5 Gehaltsgesetz sind deshalb (berufsgruppenspezifische) betrag-liche Deckel einzuziehen, die sich an jener tatsächlichen laufenden Besoldung orientieren, die Beamt:innen bzw. Vertragsbedienstete ohne Dienstfreistellung im (Exekutiv-)Dienst erhalten würden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen gesetzlichen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem das in der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreter:innen saniert wird. Dazu gehört insbesondere:

·         Einführung einer angemessenen Deckelung der Ersatzzulagen für Personalvertreter:innen und

·         Rücknahme des rückwirkenden Inkrafttretens (keine ungebührlichen Nachzahlungen).“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/100

[2] https://orf.at/stories/3417735/ [Hervorhebungen nicht im Original]