747/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten

BEGRÜNDUNG

Österreich verfügt in seinen Bundesmuseen, Sammlungen und sonstigem Bundeseigentum über zahlreiche Kulturgüter, die in kolonialen Kontexten außerhalb Europas entzogen wurden. Diese Gegenstände sind oftmals unter Bedingungen erworben worden, die aus heutiger Sicht nicht vertretbar sind und in vielen Fällen gegen den Willen oder ohne die Zustimmung der ursprünglichen Eigentümer:innen oder der betroffenen Gemeinschaften erfolgten.

Zahlreiche europäische Staaten – darunter Deutschland, Frankreich, Belgien und die Niederlande – haben in den vergangenen Jahren begonnen, systematisch die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten vorzubereiten und umzusetzen. Auch in Österreich wurde dieser notwendige Prozess in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Insbesondere das vom Beratungsgremium für einen Handlungsrahmen zu Beständen österreichischer Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten erarbeitete Dokument hat wichtige Empfehlungen für einen verantwortungsvollen, transparenten und international anschlussfähigen Umgang mit diesem historisch wie moralisch hochsensiblen Thema formuliert.

Während der Regierungsbeteiligung der Grünen wurde gemeinsam mit dem Koalitionspartner ÖVP ein Bundesgesetz über die Rückgabe von beweglichen Kultur­gütern aus kolonialen Kontexten (Kolonial-Rückgabegesetz – K-RG) ausverhandelt. Dieser Letztentwurf sah unter anderem vor:

•   eine klare gesetzliche Ermächtigung zur unentgeltlichen Übereignung von Kulturgütern, die in kolonialen Kontexten entzogen wurden,

•   die verpflichtende Einbindung eines fachlich qualifizierten, divers zusammengesetzten Beirates,

•   die Einholung wissenschaftlicher Gutachten zu den Erwerbsumständen (Provenienz),

•   sowie umfassende Auskunfts- und Berichtspflichten gegenüber dem Nationalrat.

Trotz breiter fachlicher Unterstützung wurde dieses Gesetzesvorhaben in der damaligen Legislaturperiode nicht mehr beschlossen. Österreich verfügt daher nach wie vor über keine eindeutige, transparente und rechtssichere Grundlage, um auf Rückgabeansuchen angemessen und einheitlich zu reagieren.

Dies ist sowohl aus historischer Verantwortung als auch aus kulturpolitischer und internationaler Perspektive problematisch. Die fehlende gesetzliche Grundlage führt zu Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Bundesmuseen, erschwert eine aktive Provenienzforschung und verhindert in vielen Fällen eine rasche und faire Rückgabe oder Restitution.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Thema in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird - sowohl durch weitere Forschungsarbeit als auch durch zunehmende internationale Anfragen. Österreich ist daher gefordert, seiner Verantwortung gerecht zu werden und nun endlich jenen rechtlichen und institutionellen Rahmen zu schaffen, der eine ethisch verantwortbare Rückgabe- und Restitutionspraxis ermöglicht.

Ein solcher Rahmen muss sich an internationalen Standards sowie an den Empfehlungen des Beratungsgremiums orientieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin/der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird ersucht, dem Nationalrat ehest­möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine klare und umfassende Rechts­grundlage für die Rückgabe von beweglichen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten schafft. Dabei ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen des Beratungsgremiums für einen Handlungsrahmen zu Beständen österreichischer Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten hinreichend berücksichtigt werden. Parallel dazu sind ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Provenienzforschung, Dokumentation, internationale Zusammenarbeit und die praktische Umsetzung von Rückgaben in den Bundesmuseen und Sammlungen sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.