749/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Geothermie-Potenziale für die Energiewende endlich nutzen
BEGRÜNDUNG
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 in Österreich zu erreichen, braucht es vor allem eines: Den raschen Umbau unseres Energiesystems, auch im Wärme- und Kältesektor. Dieser muss klimafreundlich werden und dabei zuverlässig, robust und bezahlbar bleiben. Tiefengeothermie – also die Nutzung von Erdwärme aus Tiefen von meist mehreren tausend Metern – kann einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leisten. Insbesondere im Wärmebereich liegen die Vorteile auf der Hand: Tiefe Geothermie ist saisonal speicherbar, kostengünstig, stabil – und importunabhängig.
Tiefengeothermie kann große Teile des Energiebedarfs abdecken, besonders in der Fern- und Prozesswärme, bei dezentralen Niedertemperatur-Wärme- und Kälte-netzen, bei individueller Gebäudeklimatisierung in Kombination mit Wärmepumpen, bei der Kühlung, bei saisonaler Wärmespeicherung in Verbindung mit der Nutzung von Abwärme und bei der Gewinnung elektrischer Energie kombiniert mit Fernwärme und Prozesswärme.
Allein das Thermalwasservorkommen unter der Stadt Wien kann einen großen Beitrag zur Fernwärme-Versorgung leisten. Die Stadt möchte in den nächsten Jahren Anlagen mit einer Leistung von bis zu 200 Megawatt entwickeln. Damit soll umgerechnet klimaneutrale Fernwärme für rund 200.000 Wiener Haushalte erzeugt werden.
Um Tiefengeothermie nutzen zu können, sind in der Praxis Bohrungen in einer Tiefe von etwa 3.000 bis 5.000 Metern erforderlich. Technisch unterscheiden sich diese Bohrungen nicht von jenen, die seit Jahrzehnten für die Förderung von Erdöl und Erdgas eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass diese auch meist von denselben Unternehmen durchgeführt werden. Tiefengeothermie ist daher eine Technologie, die auf vorhandenem Know-How aufbaut und zugleich die ökologische Transformation für einen Teil des fossilen Energiesektors ermöglicht.
Doch obwohl die Geothermie ein enormes Potenzial für eine klimafreundliche, leistbare und vor allem importunabhängige Versorgung mit Wärme und Kälte birgt, führt die derzeitige gesetzliche Lage zu der absurden Situation, dass Bohrungen nach Öl und Gas bessergestellt sind, als Tiefengeothermie. Speziell die tiefer in der Erde liegende Wärme bleibt aktuell noch zu 85 bis 90 Prozent ungenutzt. Um dieses Potential daher auch nachhaltig und unter Berücksichtigung der für die Trinkwasserversorgungssicherheit wichtigen Grundwasserressourcen heben zu können, müssen wir endlich den geeigneten Rahmen schaffen. Dabei geht es um die Beendigung einer sachlich nicht gerechtfertigten Besserstellung fossiler Projekte gegenüber einer klimafreundlichen Energieform. Was für Öl- und Gasbohrungen möglich ist, muss mindestens ebenso für die Tiefengeothermie gelten.
Ein zentraler Schritt dabei ist die Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes. Das Eigentum an Grund und Boden ist der Tiefe nach nicht beschränkt. § 119 Abs 3 Z 1 MinroG erfordert ausdrückliche Zustimmung von Grundstückseigentümern bei Lateralbohrungen - auch in vielen Kilometern Tiefe. Dies führt zu großem Zeitverlust in Verfahren und macht auch flexibles Agieren im Untergrund unmöglich (z.B. Umlenkbohrungen wegen unvorhersehbarer geologischer Hindernisse). Diese Einschränkung kann durch die Duldungsfrist von Bohrungen ab einer Tiefe von 700 Metern beseitigt werden und den rascheren Einsatz von Tiefengeothermie-Anlagen in Österreich ermöglichen. In diesem Zusammenhang müssen auch im Wasser-rechtsgesetz Änderungen vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Wärmeinhalts von Tiefenwassern sowie Duldungspflichten beim Durchbohren und Durchleiten von Wasser in tiefen Lagen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass höchsten ökologischen Kriterien Rechnung getragen wird und die für die Trinkwasserversorgungssicherheit wichtigen Grundwasserressourcen geschützt sind.
Bereits 2024 hat das Finanzministerium die notwendigen rechtlichen Änderungen im Rahmen eines Positionspapiers zur Geothermie im Detail beschrieben.[1] Die Regierung hat auch im aktuellen Regierungsprogramm angekündigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geothermie zu verbessern, einen strategischen Rahmen zu schaffen und Instrumente zur Abfederung des Fündigkeitsrisikos bereitzustellen. Auch in der kürzlich veröffentlichen Industriestrategie wird angekündigt, die notwendigen gesetzlichen Regelungen im Mineralrohstoff-Gesetz sowie im Wasserrechtsgesetz umzusetzen. Ein Schritt, der besonders für die Wärmewende im urbanen Bereich von zentraler Bedeutung ist und nicht noch weiter verzögert werden sollte.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, um die derzeitigen gesetzlichen Hindernisse für die Nutzung des tiefengeothermischen Potenzials unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien zu beseitigen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.