750/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vollzug und Anpassung des Gesetzes zum Symbole-Verbot der rechtsextremen Identitären

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die öffentliche Zurschaustellung des Emblems der „Identitären Bewegung Österreich“ ist nach geltender österreichischer Rechtslage durch das Symbole-Gesetz untersagt und mit Sanktionen bedroht.

 

In der Symbole-Bezeichnungsverordnung wird hierzu auch das 2021 von der Identitären Bewegung Österreich verwendete Symbol und eine Beschreibung angeführt:

 

„Symbol der Gruppierung „Identitäre Bewegung Österreich“ (IBÖ), besteht aus einem Lambda (des griechischen Alphabets), das von einem Kreis umschlossen ist. Das von einem Kreis umgebene Lambda kann als Symbol alleine stehend oder durch den Schriftzug „IDENTITÄRE BEWEGUNG“ ergänzt sein.“

 

 

 

 

Das gem. Symbole-Bezeichnungsverordnung verbotene Symbol der IBÖ von 2021

 

 

Das Emblem wird von den Identitären nun vermehrt in der Öffentlichkeit in leicht veränderter Form präsentiert: das Lambda steht alleine ohne Kreis, ist aber weiterhin oft in derselben Farbkombination (schwarz-gelb) gehalten.

 


Links: Das verbotene Symbol der Identitären. Rechts: Das leicht abgewandelte Symbol der Identitären bei ihrer Demonstration am 26.07.2025 in Wien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telegram-Kanal der „Identitären Bewegung Österreich“. Hier wird die leicht abgewandelte verbotene Symbolik als offizielles Logo verwendet.

 

 

 

 

 

Eigentlich hält der Gesetzestext in aller Deutlichkeit fest, dass „auch grafisch veränderte Darstellungen von bezeichneten Symbolen […] vom Verwendungsverbot umfasst sind“[1]. Der Gesetzgeber hatte antizipiert, dass Symbole schnell geändert werden könnten, weshalb in den Erläuternden Bemerkungen des Gesetzes klargestellt wurde, dass auch die veränderten Symbole verboten wurden, denn es „soll verhindert werden, dass von den gelisteten Gruppierungen durch unwesentliche Adaptierungen der Symbole, wie etwa unterschiedliche grafische Darstellungsformen, Abwandlung der Wort-Bildkombinationen, abweichende Farbgebungen oder eine geänderte Bildrichtung, eine einfache Umgehung des Verbots möglich ist.“[2]

 

Sollte eine Organisation, die vom Symbole-Gesetz umfasst ist, versuchen, das Verwendungsverbot ihrer Symbolik zu umgehen, indem sie diese einer Modifikation unterwirft, so sollte hier gehandelt werden, um den Vollzug des Gesetzes zu gewährleisten.

 

Stattdessen scheint es so, als wäre die Polizei machtlos gegenüber diesen leichten Veränderungen im Symbol. So schreibt Bundesminister Karner in seiner Anfragebeantwortung 3838/AB, dass das derzeit verwendete Symbol „nicht nur geringfügig“ vom in der Verordnung beschriebenen Symbol abweicht, weshalb die öffentliche Zurschaustellung des Symbols bei Demonstrationen am 26. Juli 2025 zwar zu Ermittlungen führte, das Verwaltungsstrafverfahren dann allerdings eingestellt wurde.  

 

Die am 7. Juli 2021 im Nationalrat beschlossene Erweiterung des Symbole-Gesetzes hält eindeutig fest, dass das „Darstellen, Tragen, Verbreiten und Verwenden von Symbolen der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ)“ verboten ist[3].

 

Da es sich hierbei um ein politisches, und kein grafisches Verbot handelt, ist der Bundesminister für Inneres gefordert, den Vollzug des Verbots des Symbols der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ umzusetzen. Sollte das Symbol sich laut Ansicht des Innenministeriums tatsächlich zu stark verändert haben, um noch unter die Verordnung zu fallen, ist es dringende Aufgabe des Bundesministers für Inneres, diese Verordnung gesetzeskonform anzupassen und die aktuellen Symbole der IBÖ zu umfassen.

 

Der Wille des Gesetzgebers darf hier nicht umgangen oder missachtet werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, das gesetzliche Verbot der Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreich“ zu vollziehen.

 

Sollte der Bundesminister für Inneres bei seiner Rechtsauffassung bleiben, dass das aktuelle Symbol zu stark von der in der Symbole-Bezeichnungs-Verordnung ausgewiesenen Darstellung abweicht, so hat er diese so rasch wie möglich an das aktuelle Logo der „Identitären Bewegung Österreichs“ anzupassen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009040

[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/854/fname_955842.pdf

[3] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2021/pk0852#XXVII_I_00854