751/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Asbestgefahr eindämmen - Empfehlungen der burgenländischen Taskforce umsetzen und rechtliche Lücken schließen
BEGRÜNDUNG
Ende Jänner 2026 haben Laboranalysen der Umweltschutzorganisation Greenpeace ergeben, dass mehrere Steinbrüche im Burgenland Material mit sehr hohen Asbestanteilen enthalten und dieses Gestein als Schotter etwa für Wege, Baustellen und Freizeitanlagen verarbeitet wurde.
Aufgrund der gefundenen Werte bzw. der zuletzt deutlich verschärften Grenzwerte laut Grenzwerteverordnung (10.000 F/m³ statt bisher 100.000 F/m³) wurden vier Steinbrüche im Bezirk Oberwart und Oberpullendorf geschlossen und Behörden sowie Gemeinden alarmiert. Greenpeace warnt, dass besonders stark beanspruchte Flächen wie Skateparks, Krankenhausbaustellen oder Schotterwege durch Abrieb gefährliche krebserregende Fasern freisetzen könnten. Zudem zeigen neuere Analysen, dass sich die Problematik auch in andere Regionen wie Nordburgenland und angrenzende Bundesländer ausdehnen könnte, wo stark asbesthaltige Schotter-Proben gefunden wurden.
Daraufhin hat das Land Burgenland eine Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ eingerichtet und Luftmessungen an verschiedenen Orten gestartet, um festzustellen, ob Asbestfasern in der Atemluft vorhanden sind. Nach ersten Messungen hat die Taskforce erklärt, dass an den bisher beprobten Standorten keine akute Gefahr für die Bevölkerung festgestellt wurde, gleichzeitig soll die Untersuchung bei trockenerem Wetter fortgesetzt und die Ergebnisse veröffentlicht werden.[1] Das Land betont den Wert wissenschaftlich fundierter Einschätzungen bei der Ableitung von Schutz- und Maßnahmenplänen.
Die Taskforce fordert darüber hinaus klare gesetzliche Regelungen im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein.
Nach § 2 Abs 3 Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 gilt (Hervorhebungen durch den Antragsteller): „Das Herstellen, das Inverkehrsetzen und die Verwendung von Stoffen, Zubereitungen und Fertigwaren, denen Fasern im Sinne des Abs. 1 absichtlich zugesetzt werden, sind verboten. Sofern solche asbesthaltigen Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren bereits vor dem 1. Jänner 2004 zulässig installiert oder in Betrieb waren, ist ihre Weiterverwendung, soweit dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, erlaubt.“
Nicht umfasst von der Regelung ist daher natürlich vorkommender Asbest. Es besteht also offenbar eine regulatorische Lücke.
Auch auf europäischer Ebene sind derartige Materialien nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst. Eine Regelung auf nationaler Ebene ist aber möglich. So ist dies etwa in Deutschland in der dortigen Gefahrstoffverordnung klar geregelt.
Der Schutz der Gesundheit darf kein rechtsfreier Raum sein. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es am Arbeitsplatz verbindliche Grenzwerte für eine Asbestbelastung gibt, aber für den Großteil der Bevölkerung gesetzliche Lücken bestehen. Wenn Asbest in der Umwelt ein Thema ist, dann braucht es eindeutige und verbindliche Regeln.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die Empfehlungen der burgenländischen Taskforce umzusetzen und den Entwurf einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender asbesthaltiger Materialien klar reguliert bzw. an einen verbindlichen Grenzwert knüpft, dem Nationalrat vorzulegen“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.burgenland.at/news-detail/taskforce-vorsorgeabklaerung-luftqualitaet-praesentiert-ergebnisse-der-ersten-messreihe/