758/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend  Wiederaufbau, Demokratie und Menschenrechte sind zentral für ein demokratisches Syrien nach dem Assad-Regime

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die derzeitige Regierung in Syrien - unter der Führung Ahmed al-Scharaa, von der islamistischen „Allianz zur Befreiung der Levante", Haiat Tahrir al-Scham (HTS), ist seit über einem Jahr an der Macht. Der von den Vereinten Nationen geforderte politische Übergangsprozess lässt bislang auf sich warten. Die wirtschaftliche Situation ist miserabel, die Sicherheitslage fragil.

 

Die Menschenrechtslage in Syrien bleibt nach wie vor besorgniserregend. Schwere Menschenrechtsverletzungen stehen an der Tagesordnung, es gibt weiterhin willkürliche Inhaftierungen, Folter, identitätsbasierte Gewalt und Massenhin-richtungen. Es fehlt an Transparenz und umfassender Rechenschaftspflicht. Die gewaltvollen Handlungen gegenüber Zivilpersonen und ethnischen und religiösen Gruppen dauern an. Die humanitäre Situation ist weiterhin dramatisch, vor allem auch im Nordosten Syriens.

 

Es bleibt fraglich, ob das Abkommen zwischen SDF und Al-Scharaa’s Regierung und die damit verbundene Waffenruhe hält, und ob und wie die größte ethnische Minderheit, die Kurd:innen, sich in die neue syrische Zentralstruktur einfügen, und dabei ihre Rechte und ihre demokratische Selbstverwaltung behalten. Wie kann gewährleistet werden, dass alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere die kurdischen, alawitischen, drusischen, jesidischen aber auch andere Minderheiten in Syrien in Sicherheit leben können, ohne Angst, verfolgt zu werden? Und wie kann Übergangsjustiz und Versöhnung gefördert werden, nach den Gräueltaten des Assad-Regimes, und den Massakern an Minderheiten und anderen Bevölkerungs-gruppen während der Übergangsphase? Die Europäische Union und Österreich sind gefordert, auf allen Ebenen den politischen Übergang und den Wiederaufbau Syriens bestmöglich zu unterstützen und den Druck auf Syriens Regierung zu erhöhen, um die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen und insbesondere der Minderheiten ausreichend zu gewährleisten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert,

 

-       sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union sich verstärkt in Bemühungen einbringt, die demokratischen Bestrebungen in Syrien zu unterstützen;

-       sich auf allen Ebenen klar gegenüber der syrischen Regierung für die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen und für die Gewährleistung von Sicherheit für alle Syrerinnen und Syrer auszusprechen; insbesondere der Bevölkerungsgruppen und Minderheiten wie die Kurd:innen, Alawit:innen, Christ:innen, Drusen oder Jesid:innen, deren Schutz derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist;

-       sich verstärkt für internationale Reaktionen auf und unabhängige Untersuchungen von systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien einzusetzen;

-       sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Waffenruhe zwischen der Regierung des Übergangspräsidenten Al-Scharaa und der SDF, der kurdisch geführten Demokratischen Kräfte Syriens, eingehalten wird und die demokratischen Strukturen im Nordosten Syriens, die alle ansässigen Bevölkerungsgruppen integriert und Frauen gleichstellt, bestehen bleiben;

-       den Aufbau einer Übergangsjustiz zu unterstützen, um die Verantwortlichen für die Gräueltaten gegen die Minderheiten sowie die schweren Verbrechen gegen die syrische Bevölkerung während und nach dem Assad-Regime zur Verantwortung zu ziehen;

-       so schnell wie möglich zur Verbesserung der humanitären Situation beizutragen, insbesondere im Nordosten Syriens.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.