759/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend keine Legitimation für das Taliban-Regime – Menschenrechte und Frauenrechte konsequent verteidigen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Erneut wurde bekannt, dass Vertreter des afghanischen Taliban-Regimes Wien besucht haben, um weitere Abschiebungen nach Kabul vorzubereiten. Wie die Tageszeitung Der Standard[1] berichtete, reiste, nach einem ersten Besuch im September 2025, auch im Februar 2026 wieder eine Delegation aus dem von radikalen Islamisten regierten Kabul an. Laut Bestätigung eines Sprechers des Innenministeriums traf sich die Delegation mit Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), um das weitere Vorgehen bei Rückführungen zu erörtern. Das Innenministerium bestätigte die Zusammenarbeit ausdrücklich und begründete sie mit der Notwendigkeit, Abschiebungen nach Afghanistan durchführen zu könne.

Damit steht insbesondere das Bundesministerium für Inneres in der politischen und menschenrechtlichen Verantwortung. Gerade im Bereich des Asyl- und Fremden-rechts ist das Innenministerium unmittelbar an die Einhaltung völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Verpflichtungen gebunden.

Das Taliban-Regime wird von den Vereinten Nationen nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt. Die Taliban gelten in Österreich nach wie vor als Terroror-ganisation. Vor diesem Hintergrund ist jede Form institutionalisierter Zusammenarbeit durch staatliche Behörden besonders heikel und politisch bedeutsam.

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 werden Frauen und Mädchen systematisch aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Mädchen ist der Zugang zu höherer Bildung verwehrt, Frauen sind von Universitäten ausgeschlossen, dürfen zahlreiche Berufe nicht mehr ausüben und unterliegen massiven Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Diese systematische Entrecht-ung verletzt fundamentale Menschenrechte und wird international als Form geschlechtsspezifischer Verfolgung gewertet.

Österreich ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, den Schutz vor unmenschlicher Behandlung, geschlechtsspezifischer Verfolgung und politischer Repression zu gewährleisten. Daraus folgt nicht nur der strikte Non-Refoulement-Grundsatz, sondern auch die Pflicht staatlicher Organe, keine Handlungen zu setzen, die ein systematisch menschenrechtsverletzendes Regime politisch aufwerten oder stabilisieren könnten.

Gerade das Innenministerium trägt hier eine besondere Verantwortung. Kontakte im Rahmen von Abschiebungsverfahren mögen administrativ begründet werden, sie haben jedoch politische Signalwirkung. Wenn Vertreter eines international nicht anerkannten Regimes Zugang zu österreichischen Haft- und Anhalteeinrichtungen erhalten, entsteht der Eindruck institutioneller Anerkennung. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu Österreichs Bekenntnis zu einer menschenrechtsbasierten Außen- und Innenpolitik.

Die Wahrung der Menschenrechte darf nicht nachgeordnet sein, wenn migrations-politische Ziele verfolgt werden. Das Innenministerium muss sich klar an rechts-staatlichen, menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Maßstäben orientieren. Gerade im Umgang mit einem Regime wie den Taliban ist besondere Zurückhaltung, Transparenz und parlamentarische Kontrolle geboten.

Der Menschenrechtsausschuss ist daher aufgerufen, deutlich zu machen, dass das Innenministerium bei sämtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Afghanistan eine strenge menschenrechtliche Prüfung vorzunehmen hat und jede Form der Legi-timation des Taliban-Regimes zu vermeiden ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefor-dert, sicherzustellen, dass sämtliche Kontakte mit Vertreter:innen des Taliban-Regimes einer strengen menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Prüfung unterzogen werden und nicht zu einer politischen oder diplomatischen Aufwertung dieses Regimes führen. Das Bundesministerium für Inneres hat im Rahmen aller asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren den Non-Refoulement-Grundsatz uneingeschränkt zu gewährleisten und transparente Kriterien für etwaige Kontakte mit nicht anerkannten Regimen vorzulegen. Dem Nationalrat ist über Art, Umfang, rechtliche Grundlage und menschenrechtliche Bewertung sämtlicher Kontakte mit Vertret-er:innen des Taliban-Regimes umfassend Bericht zu erstatten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000308252/talibanvertreter-erneut-auf-wien-besuch-um-abschiebungen-vorzubereiten