76/A XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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Antrag
der Abg. Andreas Ottenschläger, Julia Elisabeth Herr, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 1091 wird in der Überschrift sowie im Wortlaut das Wort „Miethvertrag“ durch das Wort „Mietvertrag“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Mietrechtsgesetzes
Das Mietrechtsgesetz, BGBI. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.
Artikel 3
Änderung des Richtwertgesetzes
Das Richtwertgesetz, BGBI Nr. 800/1993 Art. IX, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Wendung „Bundesminister für Justiz“ durch die Wendung „Bundesministerin oder Bundesminister für Justiz“ ersetzt.
Artikel 4
Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 1 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.
Artikel 5
Änderung des Konsumentenschutzgesetzes
Das Konsumentenschutzgesetz, BGBl. Nr. 140/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 3a Abs. 3 2. Satz wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.
Begründung
Zu Artikel 1bis 5: Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.