76/A XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

 

 

der Abg. Andreas Ottenschläger, Julia Elisabeth Herr, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Artikel 1

Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches

 

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 1091 wird in der Überschrift sowie im Wortlaut das Wort „Miethvertrag“ durch das Wort „Mietvertrag“ ersetzt.

 

Artikel 2

Änderung des Mietrechtsgesetzes

 

Das Mietrechtsgesetz, BGBI. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

 

1.  In § 5 Abs. 2 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.

 

 

Artikel 3

Änderung des Richtwertgesetzes

 

Das Richtwertgesetz, BGBI Nr. 800/1993 Art. IX, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 1 Abs. 2 wird die Wendung „Bundesminister für Justiz“ durch die Wendung „Bundesministerin oder Bundesminister für Justiz“ ersetzt.

 

 

Artikel 4

Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

 

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 7 Abs. 1 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.

 

 

 

Artikel 5

Änderung des Konsumentenschutzgesetzes

 

Das Konsumentenschutzgesetz, BGBl. Nr. 140/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2024, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 3a Abs. 3 2. Satz wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.

 

 

 

 

Begründung

Zu Artikel 1bis 5: Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.