Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 1091 wird in der Überschrift sowie im Wortlaut das Wort „Miethvertrag“ durch das Wort „Mietvertrag“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Mietrechtsgesetzes

Das Mietrechtsgesetz, BGBI. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 wird der Ausdruck „m2 durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.

Artikel 3

Änderung des Richtwertgesetzes

Das Richtwertgesetz, BGBI Nr. 800/1993 Art. IX, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird die Wendung „Bundesminister für Justiz“ durch die Wendung „Bundesministerin oder Bundesminister für Justiz“ ersetzt.

Artikel 4

Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 1 wird der Ausdruck „m2 durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.

Artikel 5

Änderung des Konsumentenschutzgesetzes

Das Konsumentenschutzgesetz, BGBl. Nr. 140/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 3a Abs. 3 2. Satz wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.