Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Richtwertgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 1091 wird in der Überschrift sowie im Wortlaut das Wort „Miethvertrag“ durch das Wort „Mietvertrag“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung des Mietrechtsgesetzes
Das Mietrechtsgesetz, BGBI. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.
Artikel 3
Änderung des Richtwertgesetzes
Das Richtwertgesetz, BGBI Nr. 800/1993 Art. IX, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Wendung „Bundesminister für Justiz“ durch die Wendung „Bundesministerin oder Bundesminister für Justiz“ ersetzt.
Artikel 4
Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 176/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 1 wird der Ausdruck „m2“ durch das Wort „Quadratmeter“ ersetzt.
Artikel 5
Änderung des Konsumentenschutzgesetzes
Das Konsumentenschutzgesetz, BGBl. Nr. 140/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 3a Abs. 3 2. Satz wird das Wort „daß“ durch das Wort „dass“ ersetzt.