760/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadic, Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
betreffend keine Giftstoffe in Kinderzimmern- Maßnahmen zum Schutz vor giftigem Spielzeug
BEGRÜNDUNG
In den vergangenen Monaten mehren sich internationale Berichte über Asbestfunde in Spielwaren. Besonders betroffen sind Spiel-, Bastel- und Dekosande, die aus China importiert wurden. Zudem haben große Handelsketten wie Aldi und Action Produktrückrufe gestartet, nachdem in über Jahre hinweg verkauften Spielzeugfiguren Asbest nachgewiesen wurde. Diese Vorfälle haben bei Eltern, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Kon-sument:innen verständlicherweise erhebliche Verunsicherung ausgelöst.
In Österreich wurden bislang keine Asbestbelastungen in vergleichbaren Produkten öffentlich bekannt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass keine Belastungen vorliegen, sondern kann auf unzureichende oder mangelhafte Kontrollen zurückzuführen sein. Die betroffenen Produkte können zum Teil online weiterhin bezogen werden; und das obwohl die Verwendung von Asbest in Österreich seit 1990 aufgrund seiner Gefährlichkeit verboten ist. Asbestfasern stellen bei Einatmen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und sind bei längerer Exposition nachweislich krebserregend.
Gemeinsam ist den bekannt gewordenen Fällen, dass die Produkte in China hergestellt wurden. Die Vorfälle fügen sich damit in die seit Monaten andauernde europäische Debatte über Sicherheitsstandards und Marktüberwachung bei importierten Billigwaren ein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, damit Konsument:innen nicht dem Risiko ausgesetzt sind, potentiell gefährliche Produkte zu erwerben - nur weil Kontrollmechanismen unzureich-end sind oder bestehende Sicherheitsstandards umgangen werden.
Während Asbest bislang vor allem als problematischer Baustoff bekannt war, trifft verun-reinigtes Spielzeugeine neue, besonders vulnerable Risikogruppen: Kinder und Familien. Spielsand (etwa sogenannter „Kinetic Sand“) ist ein weit verbreitetes und pädagogisch wertvolles Spielzeug, das die motorische Entwicklung fördert und daher sowohl im privaten Bereich als auch in Kinderkrippen, Kindergärten und anderen Betreuungseinrichtungen häufig eingesetzt wird. Aufgrund seiner Beschaffenheit verteilt sich Sand leicht im Raum; bei verunreinigten Produkten besteht daher ein besonderes Risiko der Inhalation freigesetzter Fasern mit allen damit verbundenen Gesundheitsfolgen.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten insbesondere nach Artikel 3 und 18, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen und geeignete Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen auch wirksame staatliche Kontroll- und Schutzmechanismen, um Kinder vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu bewahren. Produkte, die im unmittelbaren Umfeld von Kindern verwendet werden, müssen daher höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Die Produktsicherheit und Marktüberwachung muss daher konsequent gestärkt werden, sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, insbesondere im Zusammenhang mit Billigimporten aus Drittstaaten.
Der Schutz der Gesundheit von Kindern, Konsument:innen und Umwelt muss oberste Priorität haben. Es braucht rasche und transparente Information, klare Zuständigkeiten, eine wirksame und ausreichend ausgestattete Marktüberwachung sowie Maßnahmen zur sicheren Entsorgung potenziell belasteter Materialien. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den europäischen und österreichischen Markt gelangen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wird aufgefordert
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.