761/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Freigabe der strategischen Energiereserven zur Preissenkung für Endkunden samt verpflichtender Wiedereinspeicherung durch den Lieferanten

 

 

Strategische Energiereserven stellen ein wesentliches Instrument der staatlichen Vorsorge zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit dar. Sie dienen dazu, in außergewöhnlichen Krisensituationen, etwa bei gravierenden Störungen internationaler Lieferketten, geopolitischen Konflikten oder massiven Markt-verwerfungen, die kontinuierliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie sicherzustellen. Aus energiewirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Sicht sind derartige Reserven daher nicht als gewöhnliche Handelsware zu betrachten, sondern als strategische Infrastruktur mit klar definiertem Zweck der Krisenvorsorge.

 

Vor dem Hintergrund aktuell angespannter Energiemärkte wurde von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, Teile dieser strategischen Energiereserven, temporär dem Markt zur Verfügung zu stellen, um preisdämpfende Effekte zu erzielen. Grundsätzlich kann die zeitlich begrenzte Bereitstellung zusätzlicher Energiemengen unter bestimmten Voraussetzungen geeignet sein, in angespannten Marktsituationen stabilisierend auf Preisentwicklungen zu wirken. Insbesondere kurzfristige Spotmärkte reagieren sensibel auf Veränderungen im verfügbaren Angebot. Zusätzliche Mengen können daher grundsätzlich einen preisdämpfenden Effekt entfalten.

 

Allerdings besteht bei einer bloßen Veräußerung strategischer Reserven die erhebliche Gefahr, dass der gewünschte wirtschaftliche Effekt nicht bei den Endverbrauchern ankommt. Ohne entsprechende regulatorische oder vertragliche Mechanismen kann nicht sichergestellt werden, dass ein durch zusätzliche Mengen verursachter Preisrückgang tatsächlich an Haushalte und Unternehmen weitergegeben wird. Gleichzeitig würde ein Verkauf strategischer Reserven zu einem dauerhaften Abbau dieser sicherheitspolitisch relevanten Bestände führen, wodurch die langfristige Versorgungssicherheit geschwächt werden könnte.

 

Aus energiewirtschaftlicher Perspektive erscheint daher ein Modell sachgerecht, das einerseits marktwirtschaftliche Mechanismen nutzt, andererseits jedoch den Bestand der strategischen Reserven langfristig sichert. Anstelle eines endgültigen Verkaufs der Reservemengen soll daher geprüft werden, strategische Energiemengen zeitlich befristet an Marktteilnehmer zu überlassen, die ihre Energie aktuell zu Spotmarktpreisen beschaffen, etwa Betreiber von Tankstellen oder andere kurzfristig beschaffende Energieversorgungsunternehmen.

 

In einem solchen Modell würden Unternehmen vorübergehend auf Energiemengen aus der strategischen Reserve zugreifen können, wobei sie sich gleichzeitig vertraglich verpflichten, eine identische Energiemenge zu einem später festgelegten Zeitpunkt wieder in die strategische Reserve zurückzuführen. Dadurch würde der physische Bestand der strategischen Reserve langfristig vollständig erhalten bleiben, während gleichzeitig kurzfristig zusätzliche Mengen dem Markt zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Energiewirtschaftlich basiert dieses Modell auf der Nutzung von Terminmarkt-instrumenten zur Preisabsicherung. Unternehmen, die temporär Energiemengen aus der strategischen Reserve beziehen, müssten sich bereits zum Zeitpunkt der Entnahme gegen den zukünftigen Rückkauf der entsprechenden Energiemengen absichern, etwa über Futures- oder Forward-Kontrakte am Terminmarkt. Dadurch orientiert sich der effektive Beschaffungspreis nicht am aktuellen, häufig stark volatilen Spotmarktpreis, sondern am Terminmarktpreis für den Zeitpunkt der Rückführung der Energiemengen. In Phasen außergewöhnlicher Marktanspannung kann dieser Terminmarktpreis deutlich unter dem aktuellen Spotpreis liegen, wodurch ein relevanter Beschaffungsvorteil entstehen kann.

 

Gleichzeitig ist aus marktwirtschaftlicher Sicht sicherzustellen, dass ein solcher Beschaffungsvorteil nicht ausschließlich bei den beteiligten Unternehmen verbleibt. Wenn staatliche strategische Reserven eingesetzt werden, muss der daraus resultierende wirtschaftliche Effekt transparent und nachvollziehbar an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dies erfordert entsprechende Nachweis- und Transparenzpflichten hinsichtlich der Weitergabe von Beschaffungsvorteilen an Haushalte und Unternehmen.

 

Darüber hinaus ist bei der operativen Umsetzung eines solchen Modells auch der Einfluss auf Marktmechanismen zu berücksichtigen. Insbesondere der Zeitpunkt der Rückführung ausgeliehener Energiemengen in die strategische Reserve kann bei öffentlicher Bekanntgabe zu spekulativen Preisreaktionen an den Energiemärkten führen. Erfahrungen aus früheren Beschaffungsmaßnahmen zeigen, dass öffentlich angekündigte großvolumige Markttransaktionen erhebliche Preisbewegungen auslösen können. Um derartige spekulative Effekte zu vermeiden und zusätzliche Kosten zu verhindern, ist daher sicherzustellen, dass operative Details über Zeitpunkt und Umfang der Rückführung von Energiemengen entsprechend vertraulich behandelt werden.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Schritte zu setzen bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der nachstehende Maßnahmen umgesetzt werden:

·         Es ist sicherzustellen, dass Energiemengen aus den strategischen Energiereserven nicht dauerhaft veräußert, sondern dem Markt ausschließlich zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden.

·         Die Bereitstellung hat in Form einer temporären Überlassung an jene zu erfolgen, die ihre Energie kurzfristig zum täglichen Börsenpreis beschaffen.

·         Diese Unternehmen sind vertraglich zu verpflichten, die bezogenen Energiemengen innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder vollständig in die strategische Energiereserve zurückzuführen.

·         Zudem ist sicherzustellen, dass sich die Marktteilnehmer zum Zeitpunkt der Entnahme über geeignete Terminmarktinstrumente gegen den zukünftigen Rückkaufspreis der Energiemengen absichern und allfällige Beschaffungs-vorteile nachweislich an Endkunden weitergegeben werden.

·         Die operative Ausgestaltung ist so vorzunehmen, dass spekulative Marktreaktionen vermieden und die strategischen Energiereserven langfristig vollständig erhalten bleiben.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.