762/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 23.03.2026

 

 

Änderungen laut Antrag vom 23.03.2026

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

Hinweis der ParlDion; Gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) sind nur die Kurztitel bei einer Sammelnovelle zu verwenden; daher müsste der Titel richtig heißen:

Bundesgesetz, mit dem das Mineralölsteuergesetz 2022 und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert werden (Energiekosten Entlastungspaket - Halbierung der MÖSt und Abschaffung der CO2‑Bepreisung)

Eine Titeländerung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) und das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022) geändert werden (Energiekosten Entlastungspaket - Halbierung der MÖSt und Abschaffung der CO2‑Bepreisung)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Hinweis der ParlDion: Gem. den leg. RL ist als weiteres Gliederungselement einer Sammelnovelle lediglich der Kurztitel der zu ändernden Rechtsvorschrift zu nennen, daher hat es richtig zu lauten:

Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Änderung des Bundesgesetzes über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022)

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Im Eingang soll gem. den leg. RL lediglich der Kurztitel und eine allfällige Abkürzung eines Gesetzes verwendet sowie neben der Fundstelle der letzten Novelle auch deren Normenkategorie genannt werden. Daher müsste der Eingang richtig heißen:

Das Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022, BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2024, wird wie folgt geändert:

Solche Änderungen sind nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022), BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2024, wird wie folgt geändert:

 

 

Nach § 63 wird folgender § 64 samt Abschnittsüberschrift angefügt:

 

 

„15. Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei Treibstoffen 2026

15. Abfederung von übermäßigen Preissteigerungen bei Treibstoffen 2026

 

§ 64. Die Steuersätze für

§ 64. Die Steuersätze für

                  

               a) Benzin gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a

               a) Benzin gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a

                  

               b) Gasöl gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a

               b) Gasöl gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a

 

werden von 1. April bis 31. Dezember 2026 halbiert.“

werden von 1. April bis 31. Dezember 2026 halbiert.

 

Artikel 2

 

Hinweis der ParlDion: s. oben (Artikel 1), daher hat es richtig zu lauten:

Änderung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Änderung des Bundesgesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022)

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: siehe oben (Artikel 1), daher müsste der Eingang richtig heißen:

Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2024, wird wie folgt geändert:

Solche Änderungen sind nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022), BGBl. I Nr. 10/2022, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2024, wird wie folgt geändert:

 

Hinweis der ParlDion: In der Novellierungsanordnung (NovAo) müsste es richtig lauten:

… samt Überschrift angefügt:

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Nach § 34 wird folgender § 35 samt Überschrift eingefügt:

 

 

„Außerkrafttreten

Außerkrafttreten

 

§ 35. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2026 außer Kraft.“

§ 35. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2026 außer Kraft.