767/A XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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ANTRAG
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde
betreffend Verlängerung der erhöhten Stabilitätsabgabe bis 2029
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Stabilitätsabgabegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Stabilitätsabgabegesetz BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 7/2025, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs 1 wird die Wendung „und 2026“ durch die Wendung „bis 2029“ ersetzt.
Begründung:
Mit dem Doppelbudget 2025/2026 hat die Bundesregierung das von FPÖ und ÖVP ausgehandelte Sparpaket großteils unverändert umgesetzt und damit insbesondere bei Familien, Pensionist:innen oder Erwerbsarbeitslosen und Frauen gespart. Wenig überraschend trifft damit das Sparpaket untere Einkommen wesentlich stärker als hohe Einkommen.
Zusätzlich zur sozialen Ungerechtigkeit bringt das Sparpaket große Rückschritte beim Klimaschutz. Einerseits werden Maßnahmen für den Klimaschutz stark gekürzt,
andererseits werden klimaschädliche Subventionen sogar noch ausgebaut.
Abgesehen von diesen kurzsichtigen Kürzungen, die zwar schnell Budgetlöcher stopfen aber langfristig die Probleme größer machen, wurden auch sinnvolle, neue Konsolidierungsmaßnahmen von der Regierung beschlossen. Durch Änderungen bei Share Deals in der Grunderwerbssteuer, bei der Immobilienertragssteuer und Stiftungssteueräquivalent wurden zumindest kleinere Beiträge von den „breiten Schultern“ verlangt. Diese bringen aber nur Einnahmen von rund 150-200 Mio. EUR im Jahr. Bei einem Sparziel für 2026 von fast 9 Mrd. EUR ein verschwindend kleiner Beitrag.
Schon größer ist der Beitrag der Banken, die durch eine Erhöhung der Stabilitätsabgabe rund 700 Mio. EUR zur Budgetsanierung in den Jahren 2025/2026 beitragen sollen. Zumindest im Jahr 2025 wurde laut dem vorläufigen Erfolg dieser Beitrag auch erreicht. Unverständlicherweise soll der Beitrag der Banken aber schon im nächsten Jahr wieder sinken – um 300 Mio. EUR jährlich. Der größte Teil der erhöhten Bankenabgabe wurde nämlich nur für 2 Jahre befristet beschlossen.
Während also arbeitende Menschen durch die Wiedereinführung eines Teils der Kalten Progression jedes Jahr belastet werden, Maßnahmen für den Klimaschutz jedes Jahr zurückgefahren werden und Beamt:innen und Pensionist:innen durch die Kürzungen jedes Jahr Geld verlieren, müssen Banken nur 2 Jahre etwas beitragen. Das ist nicht gerecht und aus budgetärer Sicht nicht sinnvoll.
Laut Strategiebericht des Finanzministeriums dauert es bis ins Jahr 2029 bis Österreich wieder unter das Maastricht-Defizit von 3% fällt. Der Fiskalrat befürchtet, dass sich dieses Ziel nicht ausgehen wird und beziffert die Lücke zwischen Anspruch und Realität beim Budget auf 5 Mrd. EUR. Es ist daher offensichtlich notwendig den einzig nennenswerten Beitrag der „starken Schultern“ im bisherigen Sparprogramm der Bundesregierung zumindest bis zum Erreichen der Maastricht-Defizit Grenze zu verlängern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.