Bundesgesetz, mit dem das Stabilitätsabgabegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Stabilitätsabgabegesetz BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 7/2025, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs 1 wird die Wendung „und 2026“ durch die Wendung „bis 2029“ ersetzt.