77/A XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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ANTRAG
der Abgeordneten Petra Tanzler, Ing. Josef Hechenberger, Mag. Christoph Pramhofer,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 124/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 8a Abs. 2 Z 5 wird das Wort „Heimtierdatenbank“ durch die Wortfolge „Datenbank gemäß § 24a“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 1 (§ 8a Abs. 2 Z 5):
Korrektur eines redaktionellen Versehens. Bereits in der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 124/2024 wurde das Wort „Heimtierdatenbank“ durch die Wortfolge „Datenbank gemäß § 24a“ aus Gründen der Rechtsklarheit in den betreffenden Bestimmungen korrigiert. Dies soll durch die gegenständliche Änderung in § 8a Abs. 2 Z 5 nachgeholt werden.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.