771/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Durchführung regelmäßiger bundesweiter Krisen- und Blackout-Übungen

 

 

Krisenpläne entfalten nur dann Wirkung, wenn sie regelmäßig praktisch erprobt, überprüft und weiterentwickelt werden. Papierkonzepte allein schaffen keine Sicherheit. Erst durch realitätsnahe Übungen werden Schwachstellen sichtbar, Kommunikations-wege getestet und Zuständigkeiten in der Praxis geklärt.

 

Gerade bei großflächigen Krisenszenarien – wie Blackouts, Ausfällen kritischer Infrastruktur oder komplexen Katastrophenlagen – ist das Zusammenspiel zahlreicher Akteure entscheidend: Bund, Länder, Gemeinden, Einsatzorganisationen, Betreiber kritischer Infrastruktur und Versorgungsunternehmen. Ohne regelmäßige gemeinsame Übungen bleibt diese Zusammenarbeit jedoch theoretisch und im Ernstfall fehleranfällig.

 

Derzeit erfolgen Krisenübungen in Österreich uneinheitlich, teilweise nur regional, oft projektbezogen und ohne verbindliche nationale Standards. Ein systematischer, bundesweit koordinierter Lernprozess findet nur eingeschränkt statt. Damit wird wertvolles Potenzial zur Stärkung der staatlichen Widerstandsfähigkeit verschenkt.

 

Die Sicherheitsstrukturen eines Staates müssen eingespielt sein, bevor der Ernstfall eintritt – nicht erst danach.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, unter Koordination des Bundesministeriums für Inneres regelmäßig bundesweite Krisen- und Blackout-Übungen durchzuführen. Diese Übungen haben insbesondere Länder und Gemeinden, Polizei und Einsatzorganisationen, Zivilschutzorganisationen, Betreiber kritischer Infrastruktur, zentrale Versorgungsbetriebe und Logistikstrukturen einzubinden.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.