772/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Vorlage eines nationalen Krisen- und Blackout-Plans
Die Stabilität und Funktionsfähigkeit eines Staates zählen zu den zentralen Voraus-setzungen für Sicherheit, Ordnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. In einer zunehmend komplexen Welt, geprägt von geopolitischen Spannungen, hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen sowie fragilen Liefer- und Versorgungsstrukturen, steigt das Risiko großflächiger Krisenlagen erheblich. Ereignisse wie Blackouts, der Ausfall kritischer Infrastrukturen oder koordinierte Störungen zentraler Versorgungssysteme würden binnen kürzester Zeit nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die Handlungsfähigkeit des Staates selbst, gefährden.
Gerade in solchen Ausnahmesituationen ist ein funktionierender Staat gefordert, rasch, klar und koordiniert zu handeln. Es braucht einen ressortübergreifenden und operativ durchdachten nationalen Krisenplan, der Zuständigkeiten klar regelt, Abläufe definiert und die Führungsfähigkeit des Bundes sicherstellt.
Denn ein Staat, der für den Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet ist, gefährdet das Vertrauen seiner Bevölkerung und setzt sich selbst strukturellen Risiken aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen ressortübergreifenden nationalen Krisen- und Blackout-Plan vorzulegen. Dieser hat insbesondere klare Koordinationszuständigkeiten im Krisen- und Katastrophenfall sowie abgestimmte Abläufe zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu enthalten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.