776/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kein digitaler Käfig durch Social-Media-Verbot für Jugendliche – Eigenverantwortung und Meinungsfreiheit stärken
Die Bundesregierung hat angekündigt, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Social‑Media‑Plattformen gesetzlich einzuschränken und ein entsprechendes Verbot noch im Jahr 2026 beschließen zu wollen. Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler hat dazu die Vorlage eines Gesetzesentwurfs für ein „Social-Media-Ordnungs-Gesetz“ mit Altersbeschränkung sowie empfindlichen Strafen für Plattformbetreiber in Aussicht genommen. Auch Bundeskanzler Stocker hat eine entsprechende Regelung öffentlich befürwortet bzw. in Aussicht gestellt.[1] [2]
Ein pauschales Social-Media-Verbot ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit sozialen Medien lässt sich nicht durch staatliche Verbote herstellen, sondern nur durch klare Regeln, laufende Begleitung und nachvollziehbare Konsequenz im Alltag. Dafür tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung, auch Lehrer haben im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungs-auftrags eine wichtige unterstützende Funktion. Der Staat kann diesen Erziehungs-auftrag nicht durch ein generelles Verbot ersetzen, ohne Eltern zu entmündigen und Jugendliche zu bevormunden.
Besonders widersprüchlich ist ein solches Vorhaben vor dem Hintergrund, dass Jugendliche in Österreich ab 16 Jahren wählen dürfen. Wer ihnen politische Mitverantwortung bei demokratischen Entscheidungen zutraut, muss ihnen auch erlauben, sich frei zu informieren, unterschiedliche Standpunkte zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Eine staatlich verordnete Informationsabschottung ist damit unvereinbar und bedeutet nichts anderes als eine restriktive staatliche Bevormundung. Es setzt zudem einen gesamtheitlich grundfalschen Akzent, weil es den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Debatte nicht stärkt, sondern ihn radikal einschränkt und damit eine einseitige staatliche Einflussnahme auf die Meinungsbildung junger Menschen systematisch begünstigt. Eine Demokratie lebt jedoch vom freien Austausch auch unbequemer, regierungskritischer und gemainstreamter Ansichten und Meinungen. Der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit ist daher auch im digitalen Raum strikt zu gewährleisten und jeder Schritt in Richtung Zensurmechanismen entschieden zurückzuweisen.
Schließlich darf nicht übersehen werden, dass solch pauschale Verbote häufig eine Ersatzhandlung darstellen, wenn es an wirksamen Antworten auf reale Sicherheitsprobleme fehlt. Radikalisierung und religiös-extremistische Einflussnahme, insbesondere durch islamistische Netzwerke und den politischen Islam, sind nicht durch das Einschränken der Kommunikationsfreiheit unbescholtener Jugendlicher zu bekämpfen, sondern durch gezielte, rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Täter, Unterstützer und Strukturen. Dazu zählen die konsequente Anwendung und Vollziehung bestehender Gesetze, das entschlossene Vorgehen gegen Rekrutierungs- und Propagandastrukturen sowie als Schwerpunkt die Ausarbeitung und Umsetzung eines Verbotsgesetzes gegen den politischen Islam, das verfassungsfeindliche islamistische Betätigung, Organisationsformen und Einflussstrukturen wirksam bekämpft.
Ein Social-Media-Verbot für Jugendliche verfehlt diesen Ansatz, weil es Ursachen nicht beseitigt, sondern Aktivitäten lediglich in schwerer kontrollierbare Räume verlagern kann. Hinzu kommt, dass ein solches Verbot praktisch nur mittels umfassender Alters- und Identitätsverifikation durchsetzbar wäre. Dadurch würden sensible Daten in großem Umfang verarbeitet, Missbrauchs- und Sicherheitsrisiken steigen, und es entstünde eine Kontrollinfrastruktur, die sich für weitergehende Überwachung und inhaltliche Lenkung missbrauchen lässt.[3] Der behauptete Schutz bleibt damit auch auf dieser Ebene mehr als ungewiss, während die Eingriffe in Datenschutz, Privatsphäre sowie Meinungs- und Informationsfreiheit massiv wären.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von einem allgemeinen Social-Media-Verbot für Jugendliche, unabhängig von der in Aussicht genommenen Altersgrenze, Abstand zu nehmen und die Eigenverantwortung der betroffenen Jugendlichen sowie deren Eltern zu respektieren. Darüber hinaus hat die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Datenschutz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit auch in diesem Kontext unter allen Umständen gewahrt bleiben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.heute.at/s/social-media-verbot-fuer-kinder-gesetz-kommt-bis-sommer-120159356 (aufgerufen am 17.03.2026)
[2] https://kurier.at/politik/inland/social-media-verbot-vizekanzler-anadreas-babler-spoe/403127767 (aufgerufen am 17.03.2026)
[3] https://epicenter.works/content/datenschuetzer-sehen-enorme-risiken-in-social-media-verbot (aufgerufen am 17.03.2026)