777/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Alpines Kulturerbe in Österreich sichern

 

 

Die österreichischen Alpen prägen seit Jahrhunderten Landschaft, Kultur und Identität unseres Landes. Sie sind nicht nur Naturraum, sondern auch Lebens- und Kulturlandschaft, die durch Generationen von Österreichern gestaltet und erhalten wurde. Zahlreiche Elemente dieser alpinen Kulturlandschaft stellen heute ein bedeutendes kulturelles Erbe dar.

 

Zu diesem alpinen Kulturgut zählen unter anderem Gipfelkreuze, historische Schutzhütten, traditionelle Wanderwege sowie Klettersteige und weitere Einrichtungen des Bergsports. Viele dieser Einrichtungen wurden über Jahrzehnte hinweg von alpinen Vereinen, lokalen Initiativen und ehrenamtlichen Helfern errichtet und gepflegt und sind Ausdruck der tief verwurzelten Bergsteiger- und Wanderkultur Österreichs.

 

Die Bedeutung des Alpinismus wurde auch international anerkannt. Das Bergsteigen wurde 2019 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.[1] Diese Anerkennung unterstreicht den besonderen Stellenwert der alpinen Kultur sowie des Wissens und der Traditionen, die mit dem Leben und der Bewegung im Gebirge verbunden sind.

 

Gipfelkreuze sind dabei ein besonders sichtbares Symbol dieser alpinen Kultur. Sie sind Ausdruck historischer Tradition, christlich-abendländischer Prägung des Alpenraums sowie Zeichen der Verbundenheit mit der Bergwelt. Darüber hinaus stellen Gipfelkreuze in vielen Fällen wertvolle Kunstwerke und Kunstobjekte dar und sind damit Ausdruck künstlerischen Schaffens, das jedenfalls erhalten werden muss. Die Anzahl der Gipfelkreuze in den österreichischen Alpen wird auf rund 4.000 geschätzt[2], wovon jedes einzelne erhaltenswert ist. Ebenso prägend für das alpine Kulturerbe sind jedoch auch die zahlreichen historischen Berghütten, die seit mehr als einem Jahrhundert Schutz und Begegnungsorte für Bergsteiger darstellen, sowie die oft über Generationen entstandenen Wege- und Steigsysteme, die das sichere Begehen und Erleben der Bergwelt ermöglichen.

 

Der Erhalt dieser Einrichtungen stellt alpine Vereine, Gemeinden und ehrenamtliche Initiativen zunehmend vor Herausforderungen. Witterungseinflüsse, Extremwetter-ereignisse, steigende Sicherheitsanforderungen sowie rechtliche Rahmen-bedingungen führen dazu, dass Wartung, Sanierung und Pflege vieler dieser Einrichtungen aufwendiger werden, dazu fehlen oft die notwendigen finanziellen Mittel und der Nachwuchs.[3] Gleichzeitig bilden gerade diese Einrichtungen eine wesentliche Grundlage für den alpinen Tourismus sowie für den Zugang breiter Bevölkerungs-schichten zur Bergwelt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, das alpine Kulturgut Österreichs in seiner Gesamtheit anzuerkennen und langfristig zu sichern. Dazu zählen insbesondere Gipfelkreuze, historische Schutzhütten, Wander- und Steig-systeme, Klettersteige sowie weitere Einrichtungen, die Ausdruck der alpinen Kultur und der Bergsteigertradition sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Kooperation mit Ländern, Gemeinden und alpinen Vereinen die nötigen Maßnahmen zu setzen und geeignete Rahmen-bedingungen zu schaffen, um die Sanierung und den Erhalt von alpiner Infrastruktur, insbesondere von Gipfelkreuzen, historische Schutzhütten, Wanderwegen und Klettersteigen, als Teil der alpinen Kultur und Tradition sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Tourismusausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/oesterreichisches-verzeichnis/detail/article/alpinistisches-wissen-und-koennen-der-berg-skifuehrerinnen (aufgerufen am 11.03.2026)

[2]    https://www.dibk.at/meldungen/Alpenverein-unterstreicht-Bedeutung-der-Gipfelkreuze (aufgerufen am 11.03.2026)

[3]    https://ooe.orf.at/stories/3258487 (aufgerufen am 11.03.2026)