779/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
und weiterer Abgeordneter
betreffend Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer sowie späte Gerechtigkeit für bereits verstorbene Freiheitskämpfer
Mehr als sechs Jahrzehnte nach dem Südtiroler Freiheitskampf ist die Frage der strafrechtlichen Verfolgung jener Männer, die sich für die Selbstbestimmung und die Rechte der deutschen und ladinischen Volksgruppe eingesetzt haben, bis heute nicht abschließend geklärt. Während es in einzelnen Fällen bereits zu Amnestien kam, sind nach wie vor ehemalige Südtirol-Aktivisten von einer Rückkehr in ihre Heimat ausgeschlossen.
Besonders schwer wiegt, dass seit Jahren eine politische Lösung verschleppt wird, obwohl die Zeit gegen die Betroffenen arbeitet. Mehrere Südtiroler Freiheitskämpfer sind inzwischen verstorben, ohne dass ihnen die Möglichkeit einer Rückkehr oder eine rechtliche Rehabilitierung gewährt wurde. Erst kürzlich ist mit Siegfried Steger ein weiterer Freiheitskämpfer verstorben, dem diese Gerechtigkeit bis zuletzt verwehrt geblieben ist.
Damit wurde nicht nur eine politische Verantwortung über Jahrzehnte hinweg aufgeschoben, sondern auch eine menschliche Dimension ignoriert: Den Betroffenen wurde die späte Gerechtigkeit verwehrt, die ihnen angesichts ihres Einsatzes und der historischen Umstände zugestanden wäre.
Bereits 1998 wurden vier Südtirol-Aktivisten durch den damaligen italienischen Staatspräsidenten begnadigt. Der Südtiroler Landtag hat im Jahr 2015 mit breiter Mehrheit eine Initiative zur Begnadigung der verbliebenen Freiheitskämpfer beschlossen. Auch auf parlamentarischer Ebene in Österreich wurde wiederholt auf eine Lösung gedrängt. Dennoch blieb eine umfassende politische Initiative bis heute aus.
Zusätzliche Brisanz erhielt die Thematik durch neue Erkenntnisse rund um einzelne historische Fälle, insbesondere im Zusammenhang mit den „Pusterer Buam“ oder mit der Causa „Porzescharte“, die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit damaliger Verfahren aufwerfen, weshalb die Beteiligten in Verfahren in Österreich allesamt freigesprochen wurden. Zahlreiche Verurteilungen in Italien erfolgten in Abwesenheit, ohne angemessene Verteidigungsmöglichkeiten und unter politisch aufgeladenen Rahmenbedingungen.
In einem Europa, das sich zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und historischer Versöhnung bekennt, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Frage bis heute ungelöst bleibt. Es geht dabei nicht nur um eine juristische Bewertung, sondern um einen Akt politischer Verantwortung und menschlicher Gerechtigkeit.
Österreich kommt in dieser Frage eine besondere Rolle zu. Als Schutzmacht der Südtiroler Volksgruppe hat die Republik nicht nur eine historische, sondern auch eine politische und moralische Verpflichtung, sich aktiv für die Interessen der Betroffenen einzusetzen. Diese Verantwortung betrifft die Bundesregierung insgesamt, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegen-heiten und die Bundesministerin für Justiz.
Eine Amnestie für die letzten noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer wäre ein längst überfälliger Schritt, um ein historisches Kapitel würdig abzuschließen und gleichzeitig ein Zeichen der Versöhnung und Menschlichkeit zu setzen. Ebenso ist es geboten, den bereits verstorbenen Freiheitskämpfern zumindest posthum jene Anerkennung und Rehabilitierung zukommen zu lassen, die ihnen zu Lebzeiten verwehrt blieb.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen politischen, diplomatischen und rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen und in Gespräche mit der italienischen Staatsregierung sowie dem italienischen Staatspräsidenten einzutreten, um eine umfassende Amnestie für die noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer zu erwirken. Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch für bereits verstorbene Südtiroler Freiheitskämpfer eine entsprechende Rehabilitierung erfolgt und deren Einsatz politisch anerkannt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.