780/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

und weiterer Abgeordneter

betreffend Klares Bekenntnis Österreichs zum Schutz und Erhalt der Deutschen Schule in Südtirol

 

 

Die Deutsche Schule in Südtirol ist ein zentraler Bestandteil der Autonomieordnung sowie des internationalen Minderheitenschutzsystems, das nach dem Zweiten Weltkrieg zur Sicherung der kulturellen und sprachlichen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppe etabliert wurde. Der muttersprachliche Unterricht stellt dabei kein pädagogisches Detail, sondern eine tragende Säule der Volksgruppenrechte dar.

 

In den vergangenen Jahren ist jedoch verstärkt festzustellen, dass dieses System zunehmend Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten wird. Immer wieder werden dabei Forderungen nach strukturellen Veränderungen erhoben, insbesondere in Richtung einer sogenannten „gemischten Schule“ oder weiter-gehender Modelle einer stärkeren Durchmischung der Sprachgruppen im Schulwesen. Diese Diskussionen werden von unterschiedlichen politischen Akteuren aufgegriffen und in die öffentliche Debatte eingebracht.

 

Damit wird ein System thematisiert, das historisch bewusst als Schutzmechanismus konzipiert wurde und bis heute eine zentrale Rolle für den Erhalt der sprachlichen und kulturellen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppe spielt. Bereits die regelmäßige Infragestellung dieses Modells verdeutlicht, dass grundlegende Elemente der bestehenden Schulordnung nicht mehr als selbstverständlich betrachtet werden.

 

Gleichzeitig ist festzuhalten, dass sich auch die Südtiroler Landesregierung in ihrem aktuellen Regierungsprogramm ausdrücklich zur muttersprachlichen Schule bekennt. Dort wird festgehalten:

 

„Die muttersprachliche deutsche Schule ist die zentrale Säule zum Schutz und zur Förderung der deutschen Minderheit gemäß Artikel 19 des Autonomie-statuts. Das Erlernen weiterer Sprachen soll in diesem Rahmen erfolgen, die Errichtung von bilingualen Klassen wird nicht angestrebt.“[1]

 

Dieses klare politische Bekenntnis unterstreicht die Bedeutung der bestehenden Schulstruktur innerhalb der Autonomieordnung. Ein ebenso klares und öffentliches Bekenntnis der Republik Österreich als Schutzmacht würde diesem Ansatz zusätzliche politische Rückendeckung verleihen und die Bedeutung des muttersprachlichen Unterrichts auch auf internationaler Ebene unterstreichen.

 

Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen, insbesondere der Zwangs-italianisierung im Faschismus, kommt dem Schutz der muttersprachlichen Schule eine besondere Bedeutung zu. Die bestehende Schulordnung ist Ausdruck dieser historischen Lehren und stellt eine wesentliche Garantie für den Fortbestand der kulturellen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppe dar.

 

Österreich kommt als Schutzmacht der deutschen und ladinischen Volksgruppe eine besondere Verantwortung zu. Diese ergibt sich nicht nur aus der historischen Rolle, sondern auch aus völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus dem Pariser Vertrag von 1946. Ein klares und unmissverständliches Bekenntnis zur Deutschen Schule in Südtirol ist daher geeignet, die bestehende Autonomieordnung zu stärken und die Grundlagen des Minderheitenschutzes nachhaltig abzusichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert,

1.    ein unmissverständliches und öffentliches Bekenntnis zum Fortbestand und zur Unantastbarkeit der Deutschen Schule in Südtirol als tragende Säule des Minderheitenschutzes und der kulturellen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppe abzugeben;

2.    gegenüber der Italienischen Republik sowie auf europäischer Ebene klarzustellen, dass jede Form der Aushöhlung oder strukturellen Veränderung des mutter-sprachlichen Unterrichtssystems, insbesondere Bestrebungen hin zu einer sogenannten „gemischten Schule“, abgelehnt wird;

3.    im Rahmen der österreichischen Schutzmachtfunktion gemäß den internationalen Verpflichtungen, insbesondere auf Grundlage des Pariser Vertrags von 1946, aktiv und frühzeitig gegen Entwicklungen einzutreten, die geeignet sind, die sprachliche und kulturelle Eigenständigkeit der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol zu schwächen;

4.    dem Nationalrat regelmäßig über entsprechende Entwicklungen und gesetzte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz des muttersprachlichen Unterrichts in Südtirol zu berichten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.



[1]     https://assets-eu-01.kc-usercontent.com/a1608d09-aa7b-0184-16cb-55babd452793/72b97def-fc48-447a-973c-bcdc9c7ddbc7/Provinz_Regierungsprogramm%20%E2%80%93%20L%E2%80%99accordo%20di%20coalizione.pdf (aufgerufen am 23.03.2026)