781/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
und weiterer Abgeordneter
betreffend Klare außenpolitische Positionierung Österreichs zum fort-bestehenden Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler Volksgruppe
Die Frage der Selbstbestimmung der Südtiroler ist keine historische Randnotiz, sondern eine bis heute ungelöste zentrale Grundsatzfrage europäischer Minderheiten-politik.
Während die Autonomie Südtirols vielfach als „Erfolgsgeschichte“ dargestellt wird, zeigt die politische Realität, dass zentrale Fragen der Identität, der kulturellen Eigenständigkeit und der langfristigen Absicherung der Volksgruppenrechte weiterhin offen sind. Die Autonomie stellt ein Instrument des Minderheitenschutzes dar, kann jedoch das Selbstbestimmungsrecht als grundlegendes völkerrechtliches Prinzip nicht ersetzen.
Dennoch ist in der österreichischen Außenpolitik seit Jahren eine Entwicklung erkennbar, die dieses Recht zunehmend relativiert oder in eine bloß theoretische Größe verwandelt. Insbesondere durch missverständliche Formulierungen in offiziellen Berichten entsteht der Eindruck, als wäre die Selbstbestimmung durch die bestehende Autonomie bereits ausreichend verwirklicht.
Eine solche Sichtweise greift zu kurz und steht im Widerspruch zum völkerrechtlichen Grundsatz, wonach das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein fortdauerndes Recht darstellt, das nicht durch einmalige politische Lösungen „verbraucht“ wird.
Zugleich ist festzuhalten, dass die historische Trennung Südtirols von Österreich gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung erfolgte und diese Frage bis heute nicht durch eine freie demokratische Willensentscheidung der Südtiroler selbst geklärt wurde.
Gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in Europa, in denen Fragen der Selbstbestimmung und der staatlichen Zugehörigkeit zunehmend politisch thematisiert werden, ist es nicht nachvollziehbar, warum Österreich in Bezug auf Südtirol eine zurückhaltende und unklare Linie verfolgt.
Als Schutzmacht der deutschen und ladinischen Volksgruppe kommt Österreich jedoch eine besondere Verantwortung zu. Diese beschränkt sich nicht auf die Verwaltung der bestehenden Autonomie, sondern umfasst auch die politische Verpflichtung, grundlegende Rechte wie das Selbstbestimmungsrecht klar zu benennen und offen zu halten.
Ein glaubwürdiger Minderheitenschutz setzt voraus, dass zentrale Rechte nicht relativiert, sondern aktiv vertreten werden. Dazu gehört insbesondere die klare Feststellung, dass die Frage der Selbstbestimmung der Südtiroler weiterhin offen ist und letztlich nur durch die Bevölkerung selbst entschieden werden kann.
Es ist daher erforderlich, die bisherige außenpolitische Linie Österreichs in dieser Frage neu auszurichten und eindeutig zu formulieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert,
1. in der österreichischen Außenpolitik eine klare und unmissverständliche Position dahingehend einzunehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol ein fortbestehendes, nicht verwirklichtes Recht darstellt;
2. in allen einschlägigen Berichten und Stellungnahmen künftig auf Formulierungen zu verzichten, die den Eindruck erwecken, das Selbstbestimmungsrecht sei durch die bestehende Autonomie bereits abschließend umgesetzt;
3. die Schutzmachtfunktion der Republik Österreich dahingehend wahrzunehmen, dass die Frage der staatlichen Zugehörigkeit Südtirols als legitime politische Fragestellung anerkannt und eine freie demokratische Willensentscheidung der Südtiroler ausdrücklich unterstützt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.