782/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens für die medizinische Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
Die Familie bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Eltern tragen die primäre Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder und müssen daher auch die tatsächliche Entscheidungsfreiheit darüber haben, wie ihre Kinder betreut werden.
Vor dem Hintergrund der politischen Entscheidung der Regierung, künftig zwei verpflichtende Kindergartenjahre einzuführen, kommt der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen eine noch größere Bedeutung zu. Wenn der Staat den Besuch solcher Einrichtungen verpflichtend vorsieht, ist er zugleich verpflichtet, sicherzustellen, dass allen Kindern ein diskriminierungsfreier Zugang möglich ist.
Derzeit stehen insbesondere Eltern von Kindern mit chronischen Erkrankungen oder erhöhtem medizinischem Betreuungsbedarf vor erheblichen Herausforderungen. Viele dieser Kinder sind darauf angewiesen, während der Betreuungszeit Medikamente einzunehmen oder bestimmte medizinische Maßnahmen zu erhalten.
Während im Schulbereich bereits seit Jahren klare rechtliche Regelungen bestehen, die es ermöglichen, medizinische Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen an Lehrpersonen zu übertragen, fehlt ein vergleichbarer, rechtssicherer Rahmen im Bereich der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen weitgehend.
Diese Rechtsunsicherheit führt dazu, dass pädagogisches Personal notwendige medizinische Maßnahmen oftmals nicht durchführen kann oder darf. Aus Sorge vor Haftungsfragen oder rechtlichen Konsequenzen werden entsprechende Tätigkeiten vielfach unterlassen. Die daraus resultierenden Folgen tragen vor allem die Familien: Eltern sind gezwungen, ihre Kinder früher abzuholen, private Lösungen zu organisieren oder auf Betreuungseinrichtungen ganz zu verzichten.
Eine solche Situation widerspricht dem Grundsatz der Wahlfreiheit der Eltern und führt de facto zu einer Benachteiligung von Familien mit Kindern, die besondere medizinische Bedürfnisse haben. Gerade in einem System, in dem der Besuch von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen verpflichtend ausgestaltet wird, ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern aufgrund fehlender rechtlicher Klarheit vor zusätzliche Hürden gestellt werden.
Ziel muss es daher sein, einen klaren, praxistauglichen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, notwendige medizinische Maßnahmen auch in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen durchzuführen – unter Wahrung der Freiwilligkeit für das Personal sowie entsprechender Einschulung und Absicherung.
Damit wird nicht nur die Teilhabe der betroffenen Kinder gewährleistet, sondern vor allem sichergestellt, dass Eltern ihre Betreuungsentscheidung frei treffen können, ohne durch medizinisch-rechtliche Unsicherheiten eingeschränkt zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Ländern umgehend einen bundesweit einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass Kinder mit chronischen Erkrankungen oder medizinischem Betreuungsbedarf uneingeschränkt Zugang zu Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen erhalten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Bildungsausschuss zuzuweisen.