783/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Prüfung der Schließung bzw. des Verbots des Imam-Ali-Zentrums in Wien
BEGRÜNDUNG
Im Umfeld einer Gedenkveranstaltung für den iranischen Revolutionsführer Ali Khamenei kam es in Wien zuletzt zu schweren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Regimeanhängern und Gegendemonstrant:innen[1]. Medienberichten zufolge wurden mehrere Personen verletzt; Videos dokumentieren aggressive Angriffe sowie Drohungen gegen Demonstrierende. Diese Vorfälle werfen erhebliche Fragen hinsichtlich möglicher extremistischer Mobilisierungen im Umfeld entsprech-ender Einrichtungen auf.
Das Islamische Zentrum Imam Ali Wien steht seit Jahren im Fokus öffentlicher und wissenschaftlicher Debatten über dessen ideologische und organisatorische Verbindungen zum iranischen Regime. Forschungsberichte der Dokumentations-stelle Politischer Islam weisen auf Netzwerke hin, die in engem Zusammenhang mit der staatlichen Religionspolitik der Islamischen Republik Iran stehen[2]. Darüber hinaus berichtete der Verfassungsschutzbericht 2023 darüber, dass Angehörige der Hisbollah das Imam Ali Zentrum als potenziellen Rückzugsort verwenden und der iranische Nachrichtendienst das Zentrum zur Vernetzung und Einflussnahme nutze.[3]
Mit der jüngsten Aufnahme der Islamic Revolutionary Guard Corps in die EU-Terrorliste[4] besteht nun eine neue rechtliche Ausgangslage. Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union, die ideologisch, organisatorisch oder finanziell mit Struk-turen des iranischen Regimes verbunden sein könnten, müssen daher konsequent überprüft werden.
Darüber hinaus ist bekannt, dass Grundstück und Gebäude des Zentrums von der iranischen Botschaft erworben wurden. Dies wirft zusätzliche Fragen hinsichtlich einer möglichen indirekten Einflussnahme einer ausländischen Regierung auf religiöse und politische Strukturen in Österreich auf.
Ein vergleichbarer Schritt wurde bereits in Deutschland gesetzt: Das Bundes-ministerium des Innern und für Heimat hat am 24. Juli 2024 das Islamische Zentrum Hamburg verboten, da sich nach einer Überprüfung eindeutig ergab, dass die Tätig-keiten gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes verstießen und das Strafgesetz missachtet wurde. Diese Maßnahme zeigt, dass demokratische Rechtsstaaten entschlossen handeln können, wenn der Verdacht besteht, dass religiöse Einrichtungen als Plattform für extremistische Ideologien oder staatliche Einflussnahme genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, sämtliche vereins-, religions-, sicher-heits-, fremden-, straf- und sanktionsrechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf den Trägerverein „Zentrum der Islamischen Kultur IMAM ALI“, das Imam-Ali-Zentrum in Wien sowie allfällige verbundene Strukturen umfassend zu prüfen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung des Vereinsrechts, sondern um den Schutz jüdischen Lebens sowie die Verteidigung demokratischer Grundwerte.
Aus diesen Gründen ist eine umfassende sicherheits- und vereinsrechtliche Prüfung möglicher Maßnahmen bis hin zu einer Schließung oder einem Verbot des Imam-Ali-Zentrums geboten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufge-fordert, zu prüfen, ob im Lichte aktueller sicherheitsrelevanter Entwicklungen recht-liche Schritte zur Schließung beziehungsweise zum Verbot des Imam-Ali-Zentrums, des Trägervereins „Zentrum der islamischen Kultur Imam Ali“ oder mit diesen verbundenen Strukturen in Wien eingeleitet werden können und dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Prüfung zu berichten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000311236/mehrere-verletzte-bei-massenschlaegerei-nach-khamenei-gedenken
[2] https://www.dokumentationsstelle.at/fileadmin/dpi/publikationen/DPI_GB_Zwoelferschia.pdf
[3] https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/180_2024_vsb_2023_v20240531.pdf
[4] https://orf.at/stories/3420730/