790/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung eines Tools zur Berechnung möglicher Einkommen in Projekten inklusiver Arbeit

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In der letzten Legislaturperiode wurde seitens des Bundes in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Pilotprojekt zur Förderung inklusiver Arbeitsmarktprojekte für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Teilhabe von Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt“. Bis zum Einreichschluss für Projekte am 31.01.2026 haben alle Bundesländer mit Ausnahme des Burgenlands Förderungen für Projekte gemäß der Richtlinie beantragt.

 

Damit werden in acht Bundesländern Projekte inklusiver Arbeit aufgebaut oder bereits bestehende ausgebaut, was die Zahl von Menschen mit Behinderungen, die von Werkstätten und Tagesstrukturen auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, erhöht. Je mehr Menschen den Schritt auf einen inklusiven Arbeitsplatz wagen, desto relevanter wird die Frage, wie sich die Einkommenssituation der Betroffenen gestaltet, wenn zwar ein gewisses Erwerbseinkommen erzielt werden kann, dies aber zum Leben nicht ausreicht und daher eine Kombination mit Transferleistungen, welche in Bundes- und Länderkompetenz liegen, erforderlich ist. Fallen hier Transferleistungen weg, kann es passieren, dass die betreffenden Personen bei Arbeitsaufnahme finanziell schlechter dastehen als zuvor.

 

Um dem entgegen zu wirken ist in der Richtlinie zur inklusiven Arbeit ein Nebeneinander von Sozialleistungen und Einkommen auch explizit vorgesehen. Auf den Seiten sieben und acht heißt es:

 

„Das Einkommen muss inklusive möglicher Transferleistungen […] die betroffene Person jedenfalls in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten“. Weiters sollen „Menschen mit Behinderungen, die zuvor in Werkstätten tätig waren, durch die Aufnahme einer vollversicherten Arbeitsstelle keine Nachteile in anderen Lebensbereichen erleiden“ (S. 8).

 

Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, muss die Lebens-, Finanz und Einkommenssituation für einzelne Betroffene in einzelnen Bundesländern individuell beleuchtet werden können. Denn ein eigener Lohn bzw. ein eigenes Gehalt wirkt sich in den Bundesländern aufgrund verschiedener Sozialhilfegesetzgebungen unterschiedlich aus. Einzelne Träger haben in einzelnen Bundesländern daher begonnen, Werkzeuge zur schnellen Berechnung möglicher Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bestimmungen der bundesländerspezifischen Sozialhilfegesetzgebung zu entwickeln. Damit können finanzielle Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen dargestellt und Nachteile vermieden werden. Diese Werkzeuge sind jedoch nicht bei allen im Pilotprojekt teilnehmenden Trägern und Bundesländern vorhanden.

 

Um eine richtlinienkonforme, erfolgreiche Projektabwicklung zu gewährleisten, sind solche Berechnungstools essentiell. Es erscheint jedoch nicht sinnvoll, dass jeder Träger und jedes Bundesland solche Werkzeuge selbst entwickelt. Vielmehr sollten diese zentral vom BMASGPK und BMF – unter Berücksichtigung von Gegebenheiten in den Ländern – erarbeitet werden. 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen und den in den Bundesländern jeweils zuständigen Landesrät:innen bzw. Stadträt:innen ein Werkzeug zur Berechnung möglicher Einkommen für Teilnehmer:Innen von Projekten inklusiver Arbeit innerhalb eines halben Jahres nach Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.