791/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesrahmengesetz für elementare Bildung zur Sicherstellung österreichweiter Qualitätsstandards
BEGRÜNDUNG
Jedes Kind ist gleich viel wert – egal, wo sein Kindergarten steht
Stellen wir uns zwei Kinder vor: Eines wächst in einem Bergdorf in Vorarlberg auf, das andere in einem Gemeindebau in Wien. Beide Kinder sind neugierig, beide wollen die Welt entdecken, und beide haben das fundamentale Recht auf die bestmögliche Begleitung in ihren ersten, prägendsten Lebensjahren. Doch die Realität in Österreich sieht derzeit anders aus. Die Postleitzahl der Eltern entscheidet heute darüber, wie groß die Gruppe ist, in der ein Kind spielt, wie viel Zeit eine Pädagogin für das einzelne Kind hat und welche pädagogische Qualität geboten wird. Ein Kind darf nicht weniger wert sein, nur weil es auf der „falschen“ Seite einer Bundeslandgrenze aufwächst. Bildung beginnt nicht erst in der Volksschule, sie beginnt am ersten Tag im Kindergarten.
Es muss daher sichergestellt werden, dass jedes Kind in ganz Österreich die gleichen Startchancen vorfindet. Eltern in ganz Österreich – ob im Rheintal oder im Burgenland – wollen das Beste für ihre Kinder. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Qualität kein Zufallsprodukt der regionalen Budgetlage ist. Ein Bundesrahmengesetz ist in diesem Sinne kein bürokratisches Instrument, sondern ein Versprechen an unsere Kinder. Es soll jene klaren Parameter definieren, innerhalb derer sich die Länder bewegen können, um eine solide Basis für alle zu schaffen. Dazu gehört die Festschreibung verbindlicher Gruppengrößen und eines Fachkraft-Kind-Schlüssels, damit echte pädagogische Arbeit möglich ist und nicht bloße Aufsicht verwaltet wird. Ebenso braucht es klare Qualitätsstandards für das Unterstützungspersonal, um die Teams professionell zu ergänzen, sowie gesetzlich verankerte Vor- und Nachbereitungszeiten, damit Pädagoginnen die notwendigen Ressourcen für die Erstellung individueller Bildungspläne vorfinden.
Wichtig ist dabei festzuhalten, dass ein solches Rahmengesetz keinesfalls nach unten nivellieren soll. Es setzt vielmehr die Mindestgrenze, die niemand unter-schreiten darf, während jedes Bundesland ausdrücklich dazu eingeladen bleibt, darüber hinauszugehen und als Vorreiter für noch höhere Standards zu agieren.
Wertschätzung für jene, die unsere Zukunft begleiten
Der massive Fachkräftemangel in der Elementarbildung ist eine Realität, die das gesamte System unter Druck setzt. Doch dieser Mangel wird sich nicht durch Werbekampagnen beheben lassen, sondern nur durch spürbare Verbesserungen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Unsere Pädagoginnen und Pädagogen leisten eine herkulische Arbeit, oft am Rande der Erschöpfung. Wenn der Lärmpegel dauerhaft zu hoch, die Gruppe zu groß und die Zeit für Reflexion zu kurz ist, brennen selbst die engagiertesten Fachkräfte aus.
Gute Rahmenbedingungen sind der wirksamste Kinderschutz und gleichzeitig die beste Mitarbeiter:innenpflege. Nur wenn die strukturellen Voraussetzungen stimmen, wird dieser Beruf langfristig wieder attraktiv.
Ein Bundesrahmengesetz ist somit auch ein notwendiger Akt der Wertschätzung gegenüber einem Berufsstand, der das Fundament unserer Gesellschaft trägt. Es geht darum, die Qualität der ersten Bildungseinrichtung unserer Kinder abzusichern und jenen, die dort arbeiten, die dafür nötige Sicherheit und Zeit zu geben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, in Abstimmung mit den Bundesländern umgehend ein Bundesrahmengesetz für elementare Bildung vorzulegen. Dieses Gesetz soll bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Gruppengröße, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Qualitätskriterien für Assistenz- und Unterstützungspersonal festschreiben, um unabhängig vom Wohnort jedem Kind in Österreich die gleichen Bildungschancen und den Elementar-pädagog:innen faire Arbeitsbedingungen zu garantieren.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.