792/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.03.2026
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Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesellschaftlichen Auftrag von Privatschulen stärken

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Bildungsvielfalt ist ein zentraler Bestandteil einer offenen demokratischen Gesellschaft. Unterschiedliche Schulformen geben Kindern die Möglichkeit, auf ihre Bedürfnisse abgestimmt zu lernen und können das öffentliche Schulwesen auf wertvolle Weise ergänzen. Kleine freie Schulen dienen dabei oftmals als Labore des Ausprobierens, in denen neue pädagogische Ideen entstehen – etwa Mehrstufenklassen, offenes Lernen oder individualisierte Lernwege – die später ins öffentliche System übernommen werden. Diese Innovationskraft ist ein Gewinn für das österreichische Bildungssystem. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen mit oftmals größeren, traditionellen Privatschulen, dass gesellschaftliche Abgrenzungen und Fragmentierung entstehen können, wenn Bildungseinrichtungen überwiegend nur für bestimmte Gruppen zugänglich sind.

 

Um den sozialen Zusammenhalt in Österreich zu stärken und faire Chancen für alle Kinder zu sichern, ist es daher notwendig, dass Privatschulen, die öffentliche Mittel erhalten, ebenfalls eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

 

Öffentliche Fördermittel sollten deshalb an verbindliche Aufgaben geknüpft werden. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme von Schüler:innen mit sonder­pädagogischem Förderbedarf (SPF) und Schüler:innen mit außerordentlichem Status und Sprachförderbedarf sowie die Bereitstellung eines verpflichtenden Kontingents an unentgeltlichen Schulplätzen für Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien.

 

Viele Privatschulen würden gerne Schüler:innen mit SPF oder außerordentliche Schüler:innen aufnehmen, verfügen jedoch nicht über die notwendigen Ressourcen. Durch die Bereitstellung vergleichbarer Mittel wie an öffentlichen Schulen und durch objektivierbare, faire und nachhaltige Kriterien würde sichergestellt werden, dass Privatschulen ihren gesellschaftlichen Auftrag auch erfüllen können. So können sie ihre pädagogische Arbeit fortsetzen und gleichzeitig einen klaren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Damit wird sicherstellt, dass die gesellschaftliche Verant-wortung, die mit öffentlichen Subventionen verbunden ist, auch umgesetzt wird. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Privatschulen auch zur sozialen Durchmischung, Inklusion und so zu Bildungsgerechtigkeit beitragen.

 

So profitieren alle: Kinder lernen in vielfältigen Klassen, Eltern können sich darauf verlassen, dass Bildungschancen gerecht verteilt werden, und die Gesellschaft gewinnt an Zusammenhalt und Solidarität.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem öffentliche Subventionen für konfessionelle und nichtkonfessionelle Privatschulen verbindlich an die Wahrnehmung gesellschaft-licher Verantwortung geknüpft werden.

 

Der Gesetzesvorschlag soll insbesondere vorsehen, dass der Erhalt öffentlicher Mittel davon abhängig gemacht wird,

  1. dass Privatschulen eine angemessene Anzahl von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) aufnehmen;
  2. dass Privatschulen eine angemessene Anzahl von Schüler:innen mit außerordentlichem Status aufnehmen;
  3. dass Privatschulen ein verpflichtendes Kontingent an unentgeltlichen Schulplätzen für Schüler:innen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien bereitstellen.

 

Konfessionelle und nichtkonfessionelle Privatschulen sollen dabei für Schüler:innen mit SPF sowie für die Deutschförderung für außerordentliche Schüler:innen finanzielle Ressourcen in vergleichbarem Umfang wie öffentliche Schulen erhalten.

 

Ziel ist es sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Privatschulen in vergleichbarer Weise wie öffentliche Schulen zur sozialen Durchmischung, Inklusion und Bildungs-gerechtigkeit im österreichischen Bildungssystem beitragen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.