795/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Sabine Schatz, Mag. Ernst Gödl, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend gewaltverherrlichenden Frauenhass als Symptom und Verstärker von Extremismus evaluieren
Die Bekämpfung von Extremismus ist in Österreich seit Jahrzehnten ständiger Bestandteil der Sicherheitspolitik. In den vergangenen Jahren vervielfältigten sich die extremistischen Strömungen und wurden zum Teil gewalttätiger, das Radikalisierungspotenzial höher. Besonders rasant stiegen in den letzten Jahren die extreme Gewaltverherrlichung sowie ein gewaltbereiter, extremistischer Frauenhass.
Während dies bei rechtsextremen und islamistischen Ideologien oftmals inhärenter Teil der Weltanschauung war und ist, sickert der Frauenhass über vielfältige Wege in den Mainstream. Besonders bei jungen Männern in Online-Foren ist dieses Phänomen weit verbreitet. In der sogenannten „Manosphere“ schließen sich Männerrechts-Aktivisten, Pick-Up artists und lncels zusammen. In der „Incel-Community“ (lnvoluntary Celibate – also unfreiwillige sexuelle Enthaltsamkeit) schließen sich heterosexuelle Männer zusammen, die sich als Opfer einer liberalisierten Welt sehen, in der Frauen zu viele Freiheiten bei der Partnerwahl zukommen und sich diese nur für gängigen Idealen entsprechende Männer als Partner entscheiden. Dies entspräche nicht ihrem ihnen zustehenden Grundrecht auf eine (Sexual-)Partnerin, das ihnen verwehrt wird. Damit begründen sie ihren Hass auf Frauen und entsprechende Gewaltfantasien. In den fremdenfeindlichen aufgeladenen Debatten wird die Schuld auf die Globalisierung und den „Multikulturalismus“ geschoben.
Diese Kultur wird auch durch „Celebrity-lnfluencer“ wie Andrew Tate weiter vorangetrieben. Der ehemalige Kickboxer hat mehr als 10 Mio. Follower auf unterschiedlichen Social Media Plattformen und verbreitet über diese frauenverachtende Ansichten über Vergewaltigungen, Beziehungen und traditionelle Geschlechterrollen. Auch der geplante und letztlich verhinderte Terrorangriff auf das Taylor Swift Konzert ist an dieser Stelle zu nennen. Dieser gewaltverherrlichende Frauenhass ist also nicht nur ein Symptom extremistischer Organisationen, sondern wird auch immer mehr zum Treiber von extremistischer Radikalisierung. Erstmalig stufte Kanada 2023 einen Frauenmord als terroristischen Akt ein. Ein damals 17-Jähriger hatte 2020 eine Frau in einem Massagesalon in Toronto erstochen und eine weitere schwer verletzt.[1]
Auch eine Ausarbeitung von Expertinnen und Experten der britischen Regierung empfiehlt, dass gewaltbereite Misogynie als Nährboden des Extremismus behandelt werden solle.[2]
Eine besondere Form des gewaltbereiten Frauenhasses richtet sich gegen Frauen in der Politik. Mittels Androhung sexualisierter Gewalt und Morddrohungen werden Politikerinnen bei der Ausübung ihres Mandates massiv eingeschüchtert, was eine direkte Gefahr für die Demokratie darstellt.
Es zeigt sich ein klarer Handlungsbedarf. Die gewaltorientierte Frauenfeindlichkeit sollte auf Verbindungen und Parallelen zu extremistischen Strömungen und somit zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen untersucht und allenfalls entsprechend behandelt werden. Darauf aufbauend sollte auch überprüft werden, inwiefern und unter welchen Umständen frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten – ähnlich wie in Kanada – als terroristische bzw. extremistische Straftaten klassifiziert werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, gewaltbereiten Frauenhass und Misogynie auf Verbindungen und Parallelen zu extremistischen Strömungen zu prüfen. Eine Phänomenbeschreibung sowie ein aktuelles Lagebild im Kontext des demokratiegefährdeten Frauenhasses, der sich explizit gegen Politikerinnen richtet, sollte im Hinblick auf extremistische Verbindungen evaluiert und im Verfassungsschutzbericht entsprechend dargestellt werden.
Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert zu prüfen, ob frauenfeindlich motivierte Morde oder schwere Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen, die aufgrund ihres Geschlechts begangen werden, ausreichend als Erschwerungsgrund im Strafrecht berücksichtigt sind.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.
[1] [https://www.derstandard.at/story/3000000197467/17-jaehriger-wegen-frauenmords-in-kanada-als-terrorist-verurteilt](https://www.derstandard.at/story/3000000197467/17-jaehriger-wegen-frauenmords-in-kanada-als-terrorist-verurteilt)
[2] [https://www.theguardian.com/uk-news/2025/jan/27/misogyny-identified-as-breeding-ground-for-extremism-in-leaked-report](https://www.theguardian.com/uk-news/2025/jan/27/misogyny-identified-as-breeding-ground-for-extremism-in-leaked-report)