796/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend Schaffung rechtlicher Konsequenzen bei missbräuchlicher Verwendung von Deepfakes
Sexualisierte Deepfakes sind ein Massenphänomen geworden, das Frauen einschüchtern, erniedrigen und aus dem öffentlichen Diskurs verdrängen soll. Deepfakes verletzten das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und werden oft als Waffe gegen Frauen, insbesondere Journalistinnen, Politikerinnen und Aktivistinnen eingesetzt. Opfer von Deepfakes verlieren die Kontrolle über ihren eigenen Körper in der digitalen Welt.
Die EU‑Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Kraft seit 13. Juni 2024, verpflichtet daher die Mitgliedstaaten bis längstens 14. Juni 2027, bestimmte Formen digitaler Gewalt – darunter ausdrücklich nicht einvernehmliche Deepfakes – unter Strafe zu stellen. Die Richtlinie stellt klar, dass bildbasierte sexualisierte Gewalt, einschließlich KI‑generierter Inhalte, eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt und erhebliche psychische, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht.
Österreich hat zwar bereits Cybergewalt sanktioniert, doch fehlt bislang eine explizite strafrechtliche Regelung, die Deepfakes als eigenständigen Tatbestand oder qualifizierte Begehungsform erfasst. Die Umsetzung der EU‑Richtlinie erfordert daher eine gesetzliche Nachschärfung.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen zu sehen, in dem die Bundesregierung die Schaffung rechtlicher Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes ausdrücklich vorsieht und sich klar für eine Evaluierung der strafrechtlichen Rechtslage bei „Hass im Netz“-Delikten und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen ausgesprochen hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (insb. Art. 5), „Bildaufnahmen“ in § 107c StGB; Entfernung von Online-Inhalten; einer Individualisierung durch die Betreiber der Plattformen (und Herausgabe ab einer gewissen Deliktsschwere).
Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird ersucht, rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes durch Evaluierung der strafrechtlichen Rechtslage bei „Hass im Netz“-Delikten und gegebenenfalls gesetzliche Änderungen herbeizuführen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (insb. Art. 5), „Bildaufnahmen“ in § 107c StGB, Entfernung von Online-Inhalten, einer Individualisierung durch die Betreiber der Plattformen (und Herausgabe ab einer gewissen Deliktsschwere).“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss