797/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Statusbericht zur Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr

 

 

Die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr[1] wurde mit dem Ziel eingeführt, das Qualifikationsniveau junger Menschen zu erhöhen und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren. Seit der Einführung dieser Maßnahme wurden erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, ohne dass eine umfassende Evaluierung der Effektivität und Effizienz dieser Investitionen vorliegt.

 

Es ist unklar, ob die eingesetzten Ressourcen den gewünschten Nutzen für die Jugendlichen und den Arbeitsmarkt erbringen. Der Eindruck, dass es sich hier wieder um eine „Integrationsmaßnahme“ für bildungsferne Schichten aus dem Zuwanderer-milieu handelt, scheint zurecht zu bestehen. Besonders besorgniserregend ist die mangelnde Transparenz hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen, der Verteilung der Mittel auf verschiedene Projekte, Bundesländer und Nationalitäten sowie der Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen und Sanktionen. Ohne detaillierte Informationen ist es nicht möglich, Fehlanreize und Ineffizienzen zu identifizieren und zu beheben.

 

Um sicherzustellen, dass die Ausbildungspflicht tatsächlich den beabsichtigten Beitrag zur Qualifikationssteigerung und Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit leistet, ist eine umfassende und transparente Berichterstattung unerlässlich. Nur so können notwendige Anpassungen vorgenommen und die Effektivität der Maßnahme gewährleistet werden.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen umfassenden Bericht zur Ausbildungs-pflicht bis 18 vorzulegen. Dieser Bericht soll detaillierte Informationen über die finanziellen Aufwendungen, die Verteilung der Mittel, die Ergebnisse der durch-geführten Kontrollen und Sanktionen, die betroffenen Staatsbürgerschaftsgruppen sowie eine Evaluierung der Effektivität und Effizienz der Maßnahme enthalten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/lehre-und-berufsbildende-schulen/ausbildung_bis_18 (aufgerufen am 05.03.2026)