798/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erster kleiner Schritt für Fairness in der Sozialversicherung und gegenüber den Beitragszahlern – Basisversorgung statt vollem medizinischem Leistungszugang für Asylwerber

 

 

Gemäß bestehenden rechtlichen Regelungen dürfte kein Fremder, der sichere Drittstaaten, von denen Österreich umgeben ist, durchquert hat, hierzulande einen Asylantrag stellen. Dennoch passiert genau das und diese Asylwerber können damit unter anderem vollumfänglich auf das Gesundheitssystem, das einen zentralen Baustein des Sozialversicherungssystems darstellt, zugreifen.

 

Asylwerber sind in der Regel zwar nicht pflichtversichert, aber gemäß § 9 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG[1] auf dem Verordnungsweg in die Kranken-versicherung einbezogen.[2] Die Rechnung dafür zahlen die heimischen Steuer- und Beitragszahler.

 

Es ist ein Gebot der Stunde und der Fairness gegenüber den Österreichern, die diesen Sozialstaat aufgebaut haben und am Laufen halten, die medizinischen Leistungen für Asylwerber einzuschränken, was zuletzt auch Bundeskanzler Christian Stocker angekündigt hatte:

 

Daher sage ich auch dazu ganz klar, für Asylwerber soll es künftig eine medizinische Basisversorgung geben, aber nicht mehr den vollen Zugriff auf alle Gesundheitsleistungen.“ [3]

 

Asylwerber, die im Übrigen noch nie ins System einbezahlt haben, künftig auf eine medizinische Basisversorgung – akute Notfälle, Unfälle sowie Entbindungen ausgenommen – zu beschränken, anstatt ihnen den vollen Zugriff auf alle, von der Allgemeinheit finanzierten Leistungen zu gewähren, ist zwar lediglich ein erster kleiner Schritt in Richtung Fairness und Verantwortung gegenüber den heimischen Beitragszahlern, aber er ist notwendig, wenn nicht gar überfällig, und gibt es laut Europarechtler Walter Obwexer[4] hier auch durchaus Spielraum.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, umgehend die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass es für Asylwerber künftig eine medizinische Basisversorgung geben wird, aber nicht mehr den vollen Zugriff auf alle Gesundheitsleistungen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/189/P9/NOR40211014 (aufgerufen am 25.03.2026)

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer
=10008229
 (aufgerufen am 25.03.2026)

[3]    https://www.heute.at/s/stocker-ansage-nur-noch-basisversorgung-fuer-asylwerber-120159034 (aufgerufen am 25.03.2026)

[4]    https://www.derstandard.at/story/3000000307099/gesundheitsversorgung-von-asylwerbern-verschlechtern-vorstoss-von-kanzler-stocker-erntet-rot-pinke-abfuhr (aufgerufen am 25.03.2026)