799/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reform der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz

 

 

Die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Medienberichte, aber auch eine aktuelle Studie[1] belegen immer wieder, dass Antragsteller von Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeits-pensionen die Untersuchungen als respektlos, intransparent und voreingenommen empfinden. Diese Missstände führen zu erheblichen Belastungen für die Betroffenen und untergraben das Vertrauen in die Sozialversicherungssysteme.

 

Der Österreichische Behindertenrat kritisierte diese Zustände ebenfalls scharf: Verfahren, die über existenzsichernde Leistungen entscheiden, müssen nachvollzieh-bar, fair und menschenrechtskonform ausgestaltet sein.[2] Auch der österreichische Behindertenverband KOBV, die Behindertenanwaltschaft oder die Volksanwaltschaft mahnen Reformen ein.[3]

 

Die Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigte jedenfalls alarmierende Ergebnisse: 70 Prozent der Antrag-steller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bewerteten die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Pflegegeldanträgen lag dieser Anteil bei 42 Prozent. Zudem berichten laut Studie viele Betroffene von negativen Erfahrungen:

 

„[…] wie Voreingenommenheit, respektlosem Verhalten und mangelnder Berücksichtigung ihrer Unterlagen. Diese Erfahrungen belasten die psychische und allgemeine Gesundheit erheblich. Es fehlen systematische Berück-sichtigungen aller Befunde sowie der Krankengeschichte, und die Sichtweise der Antragsteller:innen wird oft nicht umfassend erfasst. Unzutreffende Diagnosen und mangelnde Transparenz der Begutachtungsergebnisse verschärfen die Situation. Viele Antragsteller:innen berichten von einer Verschlechterung ihrer finanziellen und gesundheitlichen Lage nach einer Antragsablehnung oder einer zu geringen Einstufung des Pflegegeldes, was auch den Zugang zu anderen Leistungen einschränken kann. Die Antragsteller:innen fühlen sich von der PVA oft im Stich gelassen, was zu einem Legitimationsverlust der PVA als sozialstaatliche Einrichtung führen kann.“ [4]

 

Diese Zustände sind inakzeptabel – und aufgrund der zahlreichen Medienberichte, die bereits in der Vergangenheit Missstände bei den Verfahren thematisierten, sicher nicht auf ein Bundesland beschränkt.

 

Es ist daher unerlässlich, dass Begutachtungsverfahren fair, transparent und menschenwürdig gestaltet sind, da es für die Betroffenen auch um ihre materielle Existenz und soziale Sicherheit geht. Die derzeitige Praxis der PVA widerspricht diesen Grundsätzen offensichtlich und es erfordert dringende Reformen, um das Vertrauen der Bürger in die Sozialversicherung wiederherzustellen und sicherzu-stellen, dass berechtigte Ansprüche nicht durch mangelhafte Verfahren verweigert werden. Da die bestehende Ombudsstelle der PVA über keine Entscheidungs-kompetenz in Sachfragen verfügt, braucht es eine unabhängige Schlichtungsstelle, um den Betroffenen den belastenden und oft existenzgefährdenden Umweg über den langjährigen Rechtsweg zu ersparen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,

·         im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Befugnisse unverzüglich eine umfassende externe Evaluierung sowie eine interne Prüfung der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Auftrag zu geben,

·         die Ergebnisse dieser Evaluierung bzw. Prüfung in einem umfassenden Bericht dem Nationalrat vorzulegen,

·         sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Begutachtungspraxis der Pensionsver-sicherungsanstalt (PVA) grundlegend zu reformieren und die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und verbindlichen Durchführungs-bestimmungen zu schaffen – für ein faires, transparentes, nachvollziehbares Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien Schlichtungs-stelle.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU_2026-03-10_AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 12.03.2026)

[2]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260316_OTS0031/behindertenrat-kritisiert-begutachtungspraxis-der-pva-und-fordert-reform (aufgerufen am 12.03.2026)

[3]    https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/pva-kritik-an-begutachtungspraxis-auch-vom-behindertenverband;art385,4151087 (aufgerufen am 12.03.2026)

[4]    https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/PKU_2026-03-10_AK-Studie-bestaetigt-Kritik-an-PVA-Begutachtu.pdf (aufgerufen am 12.03.2026)