Bundesgesetz zum Schutz der biologischen Geschlechter vor woker Genderideologie, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz – B‑GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der das 1. Hauptstück des I. Teils betreffende Eintrag:

„Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern“

2. § 2 Abs. 6 entfällt.

3. Die Überschrift des 1. Hauptstücks des I. Teils lautet:

„Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern“

4. In § 3 wird die Wortfolge „aufgrund des Geschlechts“ durch die Wortfolge „von Frauen und Männern“ ersetzt.

5. In den §§ 22a Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 23 Abs. 1 und 2, 27 Abs. 1 und 29 Abs. 1 wird jeweils die Wortfolge „aufgrund des Geschlechts“ durch die Wortfolge „von Frauen und Männern“ ersetzt.