800/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management statt schwarz-rotem Proporz in der österreichischen Sozialversicherung

 

 

Mit der kürzlich von den Regierungsfraktionen beschlossenen „kleinen“ Sozial-versicherungsnovelle wurde festgelegt, dass Verwaltungsstrafen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers der Sozialversicherungsträger verhängt werden, künftig vom jeweiligen Sozialversicherungsträger getragen werden – also von den Beitrags- und Steuerzahlern. Ein Regress ist lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln möglich.[1]

 

Konkreter Anlassfall für die aktuelle Novelle[2] waren offensichtlich die Vorfälle rund um das Lorenz-Böhler-Spital der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Im Sommer 2023 wurden dort gravierende Brandschutzmängel festgestellt, die zur Teil-absiedelung des Spitals führten. In diesem Zusammenhang wurden elf Verwaltungs-ratsmitglieder der AUVA angezeigt und mit Verwaltungsstrafen in Höhe von jeweils 76.450 Euro bedroht.[3]

 

Anstatt die systemische Verantwortung – auch in Fragen der Aufsichtspflicht des Sozialministeriums gegenüber der Sozialversicherung – zu klären, wird mit der aktuellen und noch dazu ab 1. Jänner 2026 rückwirkend geltenden Gesetzesänderung ein „De-facto-Blankoscheck“ für verantwortungsloses Handeln ausgestellt. Diese Novelle signalisiert eine „Vollkasko-Mentalität“, bei der Funktionäre für Fehlent-scheidungen nicht mehr persönlich geradestehen müssen. Die finanziellen Konsequenzen von Fehlentscheidungen oder Versäumnissen trägt in Zukunft die Allgemeinheit – und zwar für alle fünf Träger unter der Klammer des Dachverbandes: ÖGK, SVS, BVAEB, PVA, sowie AUVA.

 

Die Verwaltungsgremien der Sozialversicherungen sind mit Vertretern der Arbeiterkammer (AK) und der Wirtschaftskammer (WKO) besetzt. Es handelt sich um Kammerfunktionäre, nicht um unabhängige Experten. Die Selbstverwaltung ist ein Relikt des 20. Jahrhunderts und dient primär der parteipolitischen Einflussnahme und der Versorgung von Funktionären. Die Besetzung eines Gremiums wie dem Verwaltungsrat erfolgt nicht auf Basis von Fachwissen, sondern nach politischem Proporz. Komplexe Managementaufgaben, wie die Führung von Krankenanstalten, der Verhandlung von Tarifen für die Aufrechterhaltung der Medikamentenversorgung oder die Verwaltung von Milliardenvermögen, erfordern aber hauptverantwortliche Spezialisten. Die Übertragung dieser Verantwortung an ehrenamtliche Laien ist eine strukturelle Fehlkonstruktion.

 

Die unmittelbare Übernahme von Geldstrafen durch die Sozialversicherungsträger ist darüber hinaus eine offizielle Bankrotterklärung des Systems der sozialen Selbst-verwaltung, öffnet Tür und Tor für Verantwortungslosigkeit und missbraucht Sozial-versicherungsbeiträge zur Absicherung von Funktionären.

 

Die Argumentation, ohne diesen Haftungsschutz zulasten der Allgemeinheit könne man keine qualifizierten Personen mehr für die Gremien finden, ist ein Offenbarungs-eid: Denn damit wird um Umkehrschluss offen zugegeben, dass die Funktionäre mit der Komplexität und der Verantwortung ihrer Aufgaben wohl überfordert sind bzw. die Gefahr besteht, dass sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur Entscheidungs-findung nicht nutzen. Wenn ein System Entscheidungsträger allerdings nur noch durch die Zusicherung von faktischer Straffreiheit rekrutieren kann, hat es sich selbst ad absurdum geführt.

 

Die sogenannte „kleine Sozialversicherungsnovelle“ ist also kein Zeugnis der Stärke der Selbstverwaltung, sondern ihres Versagens. Die Funktionäre sollen weiterhin entscheiden dürfen, aber die Verantwortung soll jemand anderer tragen. Genau das ist der Kern des Problems. Wenn Verwaltungsräte künftig keine Verantwortung mehr tragen müssen, dann stellt sich eine ganz einfache Frage: Wozu brauchen wir sie dann noch? Die richtige Antwort wäre eine echte Reform gewesen, eine Entpolitisierung der Sozialversicherung: weniger Funktionäre, mehr Fachleute, mehr Verantwortung, mehr Kontrolle.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche der politisch besetzte Verwaltungskörper in der Sozialversicherung durch ein fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management ersetzt wird, welches eine sparsame, wirtschaftliche und rechtskonforme Verwaltung gewährleistet.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0140 (aufgerufen am12.03.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/I-BR/11771/fname_1742295.pdf (aufgerufen am12.03.2026)

[3]    https://www.profil.at/morgenpost/nach-teilschliessung-wegen-brandschutzmaengel-auva-ueberprueft-alle-einrichtungen/403102892 (aufgerufen am 12.03.2026)