801/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Transparenz bei der Verwendung der Mittel des IVF-Fonds

 

 

Der IVF-Fonds wurde eingerichtet, um Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung zu bieten.[1] Seit 1. Jänner 2000 gibt es das In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz (IVFFondsGesetz)[2], das die Kosten-übernahme der InvitroFertilisation durch den Bund regelt.

 

Der Fonds ermöglicht die finanzielle Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Vom Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – unter anderem von medizinischen Indikationen, Altersgrenzen und der Leistungszuständig-keit einer Krankenversicherung – 70 Prozent der Kosten getragen.

 

Der Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten auf Kostentragung beschränkt sich laut IVF-Broschüre nicht auf österreichische Staatsbürger. Es reicht zudem, wenn zumindest eine Person des Paares den Hauptwohnsitz in Österreich hat (Stichtags-regelung):

 

Staatsbürgerschaftserfordernis:

Anspruch auf Kostentragung besteht für:

 

·         Österreichische Staatsbürger:innen,

·         Staatsbürger:innen eines EWR-Mitgliedsstaates,

·         Staatsbürger:innen der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

·         Personen, die als Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Staats-angehörigen eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß §§ 54 oder 54a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen,

·         Personen, die über Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 7 oder 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen,

·         Personen, die über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen und

·         Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005, die über ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht verfügen.“ [3]

 

Die Finanzierung des Fonds erfolgt aus öffentlichen Mitteln, insbesondere aus Steuergeldern und Beiträgen der Sozialversicherung:

 

 

IVF-Fonds-Kostentragung 2024

[4]

 

Im Jahr 2024 wurden im Rahmen des IVF-Fonds 12.623 IVF-Versuche durchgeführt, wobei die Gesamtkosten beispielsweise von 19,2 Millionen Euro (2023) auf 21,4 Millionen (2024) gestiegen sind.

 

4

 

Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer detaillierten Aufschlüsselung der Mittelverwendung, um sicherzustellen, dass die finanziellen Ressourcen effizient und im Sinne der österreichischen Steuer- und Beitragszahler eingesetzt werden.

 

Derzeit fehlen in den Jahresberichten des IVF-Fonds allerdings spezifische Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus der Empfängerinnen der Leistungen. Diese Informationen sind jedoch essenziell, um die gerechte Verteilung der Mittel nachvollziehen zu können. Eine transparente Darstellung würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwendung der Mittel stärken und mögliche Ungleichheiten oder Missbräuche aufdecken.

 

Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung des IVF-Fonds zu erhöhen, ist es daher erforderlich, dass in den zukünftigen Jahresberichten detaillierte Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus der Leistungs-empfängerinnen aufgenommen werden. Wobei das nur ein erster Schritt und eine Minimalanforderung sein kann.

 

Denn gerade in Zeiten, in denen die eigene Bevölkerung unter massiver Teuerung und wirtschaftlicher Unsicherheit leidet, ist es weder nachvollziehbar noch vertretbar, dass sogar Personengruppen wie Asylanten hochspezialisierte und kostenintensive medizinische Leistungen wie die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen können, die den österreichischen Beitragszahlern vorbehalten sein sollten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird aufgefordert sicherzustellen, dass detaillierte Angaben zur Staats-angehörigkeit und zum Aufenthaltsstatus der Empfänger der Leistungen aus dem Fonds zur Finanzierung der InvitroFertilisation in den IVF-Register-Jahresberichten veröffentlicht werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html (aufgerufen am 09.03.2026)

[2]    https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer
=10005158
(aufgerufen am 09.03.2026)

[3]    https://broschuerenservice.sozialministerium.gv.at/Home/Download?publicationId=317
&attachmentName=Wir_m%C3%B6chten_ein_Baby.pdf
, S. 7 (aufgerufen am 09.03.2026)

[4]    https://jasmin.goeg.at/id/eprint/4813/1/IVF-Jahresbericht_2024_bf.pdf , S. 28 (aufgerufen am 11.03.2026)