802/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anpassung der Einkommensgrenze für die 24-Stunden-Betreuung an die Inflation

 

 

2007 wurde ein Fördermodell für die 24-Stunden-Betreuung entwickelt.[1] Es soll pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ein Leben in größtmöglicher Würde und Selbstbestimmung zu führen. Zu den Kernvoraussetzungen gehören unter anderem der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3, der Nachweis eines tatsächlichen Rund-um-die-Uhr-Betreuungsbedarfs sowie ein rechtmäßiges Betreuungsverhältnis mit qualifiziertem Personal.[2]

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Art des Beschäftigungsverhältnisses: Bei der Anstellung von selbstständigen Betreuungspersonen sind es monatlich jeweils 400 Euro, wobei der Gesamtbetrag bei zwei Personen auf maximal 800 Euro begrenzt ist. Wird die Betreuung durchgehend für mindestens 28 Tage von einer selbst-ständigen Kraft geleistet, erhöht sich die Zuwendung auf 800 Euro im Monat. Bei unselbstständig beschäftigten Betreuungspersonen verdoppeln sich die Beträge auf 800 Euro pro Person bzw. maximal 1.600 Euro für zwei Kräfte.[3]

 

Seit der Einführung des Fördermodells des Bundes wurde der Betrag erst 2023 von 550 Euro auf 800 Euro angehoben. Während die Kosten für Betreuungskräfte und allgemeine Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, blieb aber nicht nur die maximale Förderhöhe lange Zeit fast identisch: Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro netto – Bezüge wie Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe oder Sonderzahlungen werden nicht als Einkommen gewertet – wurde seit Einführung der Förderung nicht ein einziges Mal an die Inflation angepasst.[4]

 

Diese Entwicklung führt dazu, dass die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Angehörigen kontinuierlich steigt und die leistbare Pflege in den eigenen vier Wänden zunehmend gefährdet ist. Gerade die Betreuung im vertrauten Umfeld stellt jedoch für viele Menschen die Grundlage für Lebensqualität, emotionale Stabilität und ein Altern in Würde dar.

 

Die fehlende Anpassung konterkariert zudem den ursprünglichen Zweck der Förderung: das politische Ziel „daheim vor stationär“. Anstatt die Pflege in der gewohnten Umgebung zu stärken, werden Familien immer häufiger gezwungen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder bei der Qualität der Betreuung Abstriche zu machen. In vielen Fällen droht sogar der Verlust des gesamten Förderanspruchs, obwohl die reale Kaufkraft der Betroffenen nicht gestiegen ist. Da die Einkommensgrenze für die 24-Stunden-Betreuung nominal bei 2.500 Euro eingefroren wurde, ist sie real also massiv gesunken.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Einkommens-grenze für den Bezug der vollen Förderung zur 24-Stunden-Betreuung an die Inflation seit 2007 anzupassen und künftig eine jährliche Valorisierung dieser Grenze sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html (aufgerufen am 23.03.2026)

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer
=20005362
(aufgerufen am 23.03.2026)

[3]    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html (aufgerufen am 23.03.2026)

[4]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260217_OTS0048/24-stunden-betreuung-schluss-mit-der-scheinheiligkeit (aufgerufen am 23.03.2026)