804/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Neuverhandlung eines gerechten Gehaltsabschlusses für die öffentlich Bediensteten

 

 

Im Dezember 2025 wurde der bereits beschlossene Gehaltsabschluss für die öffentlichen Bediensteten wieder aufgeschnürt und wurde in der Folge von allen im Parlament vertretenen Parteien außer der FPÖ unter Zustimmung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) nicht nur eine Halbierung der für 2026 zugesagten Gehaltserhöhung (Inkrafttreten einer Erhöhung um 3,3% mit 1. Juli 2026 statt mit 1. Jänner 2026) sondern auch für die Jahre 2027 und 2028 eine Minimalerhöhung von 1% beschlossen, die damit deutlich unter den für diese Jahre prognostizierten Inflationsraten liegt und die – im Gegensatz zu den Lohnabschlüssen anderer Berufszweige – jedenfalls zu einem massiven Kaufkraftverlust für praktisch alle betroffenen Bediensteten führen wird.

 

Gleichzeitig mit dieser Novelle wurde – ebenfalls ohne Zustimmung der FPÖ – eine Ersatzzulage für alle dienstfreigestellten Personalvertreter beschlossen, welche bisher in den verschiedenen Ministerien völlig unterschiedlich gehandhabt wurde. Im Sinne von Transparenz und Rechtssicherheit wäre daher eine einheitliche Zulage in allen Ressorts zwar grundsätzlich zu begrüßen, im konkreten Fall ist diese aber auf Grund ihrer konkreten finanziellen Auswirkungen in einzelnen Fällen (drastische Erhöhung von bisher bezogenen Zulagen und exorbitante Nachzahlungen in diesem Zusammen-hang) strikt abzulehnen. Dies vor allem auch deshalb, weil dadurch der begründete Verdacht entsteht, diese neue Ersatzzulage sei mit Zustimmung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) im Abtausch gegen die de facto Einkommenskürzung für die öffentlich Bediensteten zustande gekommen.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

  1. die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten dahingehend neu festzusetzen, sodass für alle öffentlich Bediensteten die Erhaltung ihrer Kaufkraft in Form einer angemessenen Inflationsabgeltung sichergestellt wird;
  2. die Ersatzzulage für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre und Personal-vertreter derart zu begrenzen, dass es in diesem Zusammenhang zu keiner überschießenden Erhöhung im Vergleich zu den zuvor bezogenen Pauschalen sowie zu keinen Nachzahlungen von Differenzbeträgen kommt."

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.