806/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend Gleichbehandlung für die Absolvent:innen der Theresianischen Militärakademie
BEGRÜNDUNG
Die Absolventen der Bachelorstudiengänge an der Theresianischen Militärakademie werden trotz ihres abgeschlossenen Hochschulstudiums nicht in die höchste Verwendungsgruppe (Militärischer Dienst Berufsoffizier 1) eingestuft. Stattdessen erfolgt ihre Einreihung lediglich in die Gruppe Militärischer Dienst Berufsoffizier 2.
Dies steht in Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltung: Dort werden Absolventen eines Bachelorstudiums standardmäßig in die höchste Gruppe (Allgemeiner Verwaltungsdienst 1) eingestuft. Besonders eklatant wird dieser Unterschied bei einem Dienststellenwechsel: Wechselt ein Berufsoffizier der Gruppe Militärischer Dienst Berufsoffizier 2 in den Allgemeinen Verwaltungsdienst, wird er dort sofort – ohne zusätzliche Qualifikationen – in die Gruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst 1 hochgestuft. Dies ist mit erheblichen besoldungsrechtlichen Vorteilen im Ausmaß von mehreren Hundert Euro monatlich verbunden.
Es liegt somit eine sachlich nicht nachvollziehbare und rechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor:
Dies führt zu dem absurden Umstand, dass zwei Personen mit demselben Studium an derselben Fachhochschule unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, ob sie im Militärischen Dienst oder in der Allgemeinen Verwaltung tätig sind. Dass ein Offizier allein durch den Wechsel des Dienstweges (vom Militär zur Verwaltung) ohne weitere Ausbildung eine höhere Einstufung erfährt, unterstreicht die bestehende Inkonsequenz im Besoldungssystem.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird ersucht, im Rahmen der nächsten Verhandlungen zur Dienstrechtsnovelle darauf hinzuwirken, bestehende Ungleichheiten im Zusammenhang mit der Einstufung und Verwendung von Absolventinnen und Absolventen militärischer Ausbildungswege zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine sachlich gerechtfertigte und vergleichbare Behandlung sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.