809/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Stärkung und Vereinheitlichung der Weiterbildungsangebote an Pädagogischen Hochschulen durch Anpassung des Hochschulgesetzes 2005
BEGRÜNDUNG
Mit dem Weiterbildungspaket (BGBl. I Nr. 177/2021) wurde unter anderem § 64 des Hochschulgesetzes 2005 (HG) geändert. Ziel dieser Reform war eine stärkere Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Studien zur Weiterbildung im österreichischen Hochschulsystem. Insbesondere sollte ein möglichst einheitlicher rechtlicher Rahmen hinsichtlich Zulassung, Anerkennung und Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen, akademischen Graden, Durchläs-sigkeit sowie Qualitätssicherung geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang wurden auch das Universitätsgesetz 2002 (UG) sowie das Fachhochschulgesetz (FHG) angepasst. Sowohl im UG (§ 70 UG) als auch im FHG (§ 9 FHG) wurden die Zulassungsbedingungen zu Universitäts- beziehungsweise Hochschullehrgängen weitgehend harmonisiert. Durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2024 wurden diese Bestimmungen weiterentwickelt und unter anderem die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen von Hochschullehrgängen den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen sowie entsprechende Zulassungsvoraussetzungen festzulegen.
Im Fachhochschulgesetz ist zudem vorgesehen, dass für Hochschullehrgänge, in denen der akademische Grad „Master of Business Administration“ oder „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum anstelle eines abgeschlossenen Bachelorstudiums auch eine mehrjährige einschlägige Berufs-erfahrung als Zugangsvoraussetzung festgelegt werden kann, sofern bestimmte Qualitäts- und Vergleichbarkeitskriterien erfüllt sind.
Das Hochschulgesetz 2005 enthält eine entsprechende Regelung derzeit jedoch nicht. Mangels der Möglichkeit zur Verleihung dieser Mastergrade sowie der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen können Pädagogische Hochschulen vergleichbare Weiterbildungsangebote derzeit nicht in gleichem Umfang anbieten wie Universitäten oder Fachhochschulen.
Diese Einschränkung wirkt sich unmittelbar auf das Weiterbildungsangebot der Pädagogischen Hochschulen aus. Vor der Gesetzesänderung war es beispielsweise möglich, Hochschullehrgänge mit Masterabschluss anzubieten, etwa den Lehrgang „Management und Umwelt“ an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Nach der derzeitigen Rechtslage können solche Programme nicht mehr in vergleichbarer Form geführt werden.
Um die Weiterentwicklung von Weiterbildungsstudien zu ermöglichen und gleichzeitig eine sektorübergreifende Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen, erscheint eine Anpassung des Hochschulgesetzes 2005 erforderlich. Dadurch sollen Pädagogische Hochschulen in die Lage versetzt werden, vergleichbare Weiterbildungsangebote wie Universitäten und Fachhochschulen anzubieten und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sicherzustellen.
Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich inhaltlich an bestehenden Regelungen im Fachhochschulgesetz und übertragen diese – mit sprachlichen Anpassungen – auf den Bereich der Pädagogischen Hochschulen.
Ziel ist insbesondere die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschulsektoren hinweg, sowie die Stärkung der nationalen Durchlässigkeit von Studien zur Weiter-bildung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Hochschulgesetz 2005 dahingehend geändert wird, dass
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.