81/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Entbürokratisierungsoffensive zur Entlastung der heimischen Wirtschaft

 

 

Bürokratische Belastungen werden zu einem immer größeren Problem gerade für die Wirtschaft im Allgemeinen aber ganz besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich.

 

Mit der Überschrift „Überbürokratisierung ist eine Standortbremse“ [1] übertitelte der Kurier bereits am 26. August 2023 einen Artikel von Rosemarie Schön, der Leiterin der Abteilung Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, in welchem eindrucksvoll offengelegt wird, in welchem Ausmaß die heimischen Betriebe und Unternehmen durch Regulierung und Bürokratisierung nach wie vor belastet sind:

 

Überbordende Bürokratie und ausufernde Regulierung stellen quer durch alle Branchen eine immense Belastung für Betriebe und damit auch für den Wirtschaftsstandort Österreich dar. Denn Bürokratie ermüdet den Unternehmergeist: Sie bremst den Tatendrang, mindert die Risikofreude und erstickt die Kreativität. Sie wird als lähmend, frustrierend und bedrohend angesehen. Dadurch wirkt sie als Wachstums- und Innovationsbremse.

 

Österreich ist ein Land mit hoher Regulierungsdichte und unzähligen bürokratischen Vorschriften. Dieses Dickicht ist selbst bei größtmöglicher Beachtung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen kaum mehr zu überblicken. Und jedes Jahr kommen neue Regelungen hinzu, die es Unternehmen erschweren, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. […]“

 

Trotz dieser bekannten Fakten blieb die damalige Bundesregierung untätig und war nicht gewillt, ernstzunehmende Schritte im Sinne der Reduktion bürokratischer Hemmnisse zu setzen.

 

Die umfangreiche Bürokratie und die Vielzahl an regulatorischen Hürden stellen somit nach wie vor eine erhebliche Belastung für Unternehmen dar. Verwaltungsprozesse sind in vielen Fällen komplexer und zeitaufwändiger als in anderen Ländern.

 

Unsere Wirtschaft leidet darüber hinaus unter der erdrückenden EU-Überregulierung. Regelungen wie die extrem berichtsintensiven ESG-Kriterien oder die EU-Taxonomie als ein Klassifizierungssystem für „grünes“ Wirtschaften, mit Hilfe dessen Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt werden sollen, haben uns in ein Korsett aus administrativen Zwängen gesteckt, das Innovation und wirtschaftliche Entwicklung erstickt und uns mit unnötigen Kosten belastet.

 

Allgemein sollten bürokratische Prozesse auf ihre Notwendigkeit hin untersucht werden, und zwar unter Abwägung des Nutzens und der Kosten (auf staatlicher sowie auf privatwirtschaftlicher Ebene).

 

Im Sinne eines wirksamen Bürokratieabbaus und einer notwendigen Deregulierung für die Unternehmen bedarf es sowohl nationaler Maßnahmen als auch eines gemeinsamen Vorgehens mit Partnern auf Europäischer Ebene mit dem Ziel einer Bürokratieeindämmung, einer sofortigen Überprüfung und drastischen Vereinfachung der bestehenden EU-Vorschriften. Klare, pragmatische und flexible Regelungen fördern die wirtschaftliche Freiheit und unternehmerische Initiative.

 

„Der Bürokratie-Aufwand hat Ausmaße erreicht, die nicht mehr toleriert werden können. Mehr als sechs von zehn Unternehmen in Österreich zählen laut WKÖ Wirtschaftsbarometer überschießende Berichtspflichten und regulatorische Anforderungen zu den größten Wachstumsbremsen. Das können wir uns in dieser schwierigen Konjunkturlage nicht leisten“, so kürzlich der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich Wolfgang Hattmannsdorfer.[2]

 

Statt noch mehr Überregulierung braucht die Wirtschaft endlich eine Deregulierung und eine Befreiung von überbordendem Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne des dringend notwendigen Bürokratieabbaus für die heimische Wirtschaft die entsprechenden Schritte zu setzen bzw. dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuzuleiten, mit denen unter anderem nachstehende Forderungen umgesetzt werden:

·         Bürokratieabbau bei bestehenden Regulierungen:

o   Evaluierung der Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht hinsichtlich „Gold-Plating“ und - wo sinnvoll - Rückführung auf die tatsäch-lichen EU-rechtlichen Vorgaben

o   Durchforsten aller bestehenden Vorschriften auf überbordende Regularien mit dem Ziel einer Reduktion von bürokratischem Aufwand für Unternehmen.

o   Schlanke Umsetzung der bereits beschlossenen EU-Rechtsvorschriften ohne „Gold Plating“

o   Unternehmen von statistischen Meldepflichten (national & europäisch) entlasten. Formulare und Berichtspflichten sollen reduziert werden. Einsatz dafür insbesondere auch auf europäischer Ebene.

o   Materiengesetze überprüfen mit dem Ziel einer Erhebung des Potenzials für eine Reduktion der Anzahl der für den unternehmerischen Sektor relevanten Prüfungen, Berichtspflichten, Fristen etc. sowie einer Verlängerung der jeweiligen Intervalle.

·         Bürokratieabbau für künftige Regulierungen:

o   Künftig kein „Gold-Plating“ bei nationaler Umsetzung von EU-Vorschriften, Prüfung von Moratorien für Sanktionen und Schaffung von angemessenen Übergangsfristen.

o   Einsatz Österreichs auf EU-Ebene für eine möglichst schlanke, effiziente und wettbewerbsfreundliche Gesetzgebung.

o   Verankerung des Grundsatzes der „Sunset Clause“ (automatisches Auslaufen durch Ablaufdatum; Evaluierung) im Sinne der Hintanhaltung überbordender Bürokratie für Gesetzesvorhaben, deren Auswirkungen für die Zukunft im Vorhinein nicht mit Sicherheit prognostiziert werden können ODER mit denen Belastungen für den Wirtschaftsstandort einhergehen können. Einsatz dafür auch auf europäischer Ebene.

o   Verschlankung der WFA unter Berücksichtigung eines Standort- und Bürokratiechecks in der WFA für jedes Gesetz, insbesondere mit Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere KMU

o   Ermöglichung einer digitalen, transparenten Unternehmensgründung durch einen One-Stop-Shop für alle Rechtsformen (unter Beibehaltung analoger Möglichkeiten).

o   Weitere konsequente Etablierung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“

·         Einrichtung einer Zentralstelle für Deregulierung und Entbürokratisierung sowie von Koordinierungsstellen/Deregulierungsbeauftragten in allen Ministerien mit folgender Zielsetzung sowie Vorlage an die politischen Entscheidungsträger:

o   Auslotung von Potenzialen für Entbürokratisierung

o    Maßnahmen im Sinne einer Effizienzsteigerung in der Verwaltung (z.B. weniger Berichtspflichten)

o   Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Fristenverkürzung, Verfahrenskonzentration, Digitalisierung vorantreiben, Verfahrens-beschleunigung)

·         Ein jährlicher Entbürokratisierungsbericht inklusive eines Maßnahmenkatalogs bzw. Arbeitsprogramms mit Zielvorgaben für die Fachressorts ist vorzulegen und dem Parlament zur Beratung zu übermitteln.

·         Start eines partizipativen Prozesses für Einmeldungen von konkreten Vorschlägen zur Deregulierung und Entbürokratisierung. Auszeichnung von Verwaltungseinheiten für besonders innovative und effizienzsteigernde Maßnahmen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]    https://kurier.at/meinung/gastkommentar/ueberbuerokratisierung-ist-eine-standortbremse/402569861

[2]    https://www.wko.at/oe/news/wkoe-hattmannsdorfer-buerokratie-abbau-ist-das-gebot-der-stunde