Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG), geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF‑TG), BGBl. I Nr. 125/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2024, wird wie folgt geändert:
In § 3a wird nach dem Absatz 4 folgender neuer Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Abs. 4 gilt auch für Hinweise auf die Präsidentinnen und Präsidenten von Einrichtungen gemäß Art. 127b Abs. 1 B‑VG.“