813/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Einführung oder Ausweitung der Todesstrafe widerspricht fundamentalen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Vor diesem Hintergrund geben die in Israel diskutierten Gesetzesvorhaben, die für bestimmte als terroristisch definierte Straftaten eine verpflichtende Todesstrafe vorsehen würden, Anlass zu erheblicher Sorge. Die Europäische Union sowie der Europarat lehnen die Todesstrafe ausnahmslos ab; auch aktuelle Stellungnahmen aus dem System der Vereinten Nationen warnen eindringlich vor einer Ausweitung kapitaler Strafen im israelischen Recht.

Nach Einschätzung unabhängiger UN-Expert:innen[1] sowie des vom Rechtsaus-schuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) Mitte März 2026 angenommenen Berichts[2] sowie Bewertungen von Menschenrechts-organisationen[3] würden diese Vorhaben einen klaren Rückschritt im Menschen-rechtsschutz darstellen und Israels menschenrechtliche Verpflichtungen berühren.

Nach Einschätzung der UN- und Menschenrechtsexpert:innen steht insbesondere die zwingende Verhängung der Todesstrafe im Widerspruch zum völkerrechtlich garantierten Recht auf Leben. Durch den Ausschluss richterlichen Ermessens würde es Gerichten unmöglich gemacht, individuelle Umstände sowie mildernde Faktoren zu berücksichtigen und eine verhältnismäßige Strafe festzulegen.[4]

Besonders kritisch ist, dass der Gesetzesentwurf zwei unterschiedliche Rechts-regime vorsieht:

Diese Differenzierung wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf das Diskriminierungs-verbot auf, da Palästinenser:innen unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafandrohungen unterworfen wären.

Darüber hinaus weisen die UN-Expert:innen darauf hin, dass:

Zusätzlich bestehen Bedenken hinsichtlich einer möglichen rückwirkenden Anwendung des Gesetzes sowie struktureller Diskriminierung innerhalb eines Zwei-Klassen-Systems, das insbesondere Palästinenser:innen benachteiligt.

Die Vereinten Nationen, die EU sowie zahlreiche internationale Organisationen betonen seit Jahren den globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe und fordern deren vollständige Beendigung.[8]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich auf bilateraler sowie europäischer und multilateraler Ebene nachdrücklich für die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere des Rechts auf Leben und des Rechts auf ein faires Verfahren, einzusetzen und gegenüber der israelischen Regierung klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Einführung oder Ausweitung einer verpflicht-enden Todesstrafe abzulehnen ist und die diskriminierende  und rechtsstaatlich bedenkliche Ausgestaltung des Vorschlags zusätzliche schwere Bedenken hervorruft. Weiters soll sie sich im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen weiterhin konsequent für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, die Entwicklungen rund um den genannten Gesetzesentwurf aufmerksam verfolgen und dem Nationalrat über entsprechende diplomatische Initiativen berichten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.



[1] Erklärung unabhängiger UN-Menschenrechtsexpert:innen, Genf, 2026. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/israel-un-experts-urge-withdrawal-death-penalty-bill

[2] https://rm.coe.int/towards-the-universal-abolition-of-the-death-penalty-in-all-circumstan/48802afa11

[3] https://amnesty-todesstrafe.de/2026/01/israel-setzt-auf-die-todesstrafe/ sowie
https://www.amnesty.ch/de/laender/naher-osten-nordafrika/israel-besetztes-palaestinensisches-gebiet/dok/2026/einfuehrung-eines-neuen-diskriminierenden-todesstrafengesetzs-steht-bevor

[4] Erklärung unabhängiger UN-Menschenrechtsexpert:innen, Genf, 2026. https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/israel-un-experts-urge-withdrawal-death-penalty-bill

[5] Ebd. – Darstellung der vorgesehenen zwei Rechtsregime.

[6] Vgl. Art. 6 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights

[7] Vgl. Art. 6 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights

[8]Vgl.  Council of Europe https://www.coe.int/en/web/abolition-death-penalty/key-legal-instruments-and-texts-adopted#{%22134660951%22:[]}
Vgl.
Europäisches Parlament https://www.europarl.europa.eu/committees/en/universal-abolition-of-the-death-penalty/product-details/20220613CDT09724#20220613CDT09724-section-0