814/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Meri Disoski, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Initiative zur Anerkennung von Gender-Apartheid in Afghanistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
BEGRÜNDUNG
Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan ist desaströs: Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Sommer 2021 werden sie systematisch entrechtet und im Jänner 2026 hat das Regime eine neue Strafprozessordnung eingeführt, die international weitgehend unbemerkt blieb. Das Dekret sieht unter anderem vor, dass Frauen mögliche Misshandlungen unter Anwesenheit eines männlichen Begleiters beweisen müssen. Der neue Gesetzestext legt auch fest, dass zwischen Strafen für Frauen und Männer unterschieden wird und die afghanische Gesellschaft in vier Klassen unterteilt wird.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat bereits mehrmals auf das System der Diskriminierung, Segregation und Ausgrenzung von Frauen und Mädchen durch die Taliban hingewiesen. Vor dem Hintergrund laufender Diskussionen in New York über eine neue UNO-Konvention gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen daher im September 2025 einen speziellen Mechanismus eingerichtet, der die schwersten internationalen Verbrechen untersuchen soll, die vom Taliban-Regime und anderen an den Konflikten in Afghanistan beteiligten Akteuren begangen wurden.
Der Auftrag des Gremiums lautet, Beweise für internationale Verbrechen und schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht in Afghanistan zu sammeln, zu sichern, zu analysieren und Akten aufzubereiten, um faire und unabhängige Strafverfahren zu initiieren und zu beschleunigen.
Der Einsatz für die Menschenrechte ist ein Kernanliegen der Außenpolitik Österreichs. Schwerpunkte des österreichischen Engagements sind unter anderem die Förderung der Rechte von Frauen und Kindern.[1] Es ist daher ein konsequenter nächster Schritt, alle bestehenden internationalen Bemühungen rund um die Initiativen zur Anerkennung von Gender-Apartheid in Afghanistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollumfänglich zu unterstützen.
Geschlechterapartheid ist noch nicht als Verbrechen anerkannt, auch wenn
der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen zwei hochrangige Taliban-Vertreter aufgrund von geschlechtsspezifischer Verfolgung erlassen hat.
Ein Verbrechen der Apartheid besitzt einzigartige Merkmale im Völkerstrafrecht.
Die Anerkennung der Geschlechterapartheid wäre eine wichtige Errungenschaft im Völkerstrafrecht mit einer großen Signalwirkung. Auch wenn die Arbeit des zuvor erwähnten Mechanismus des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wenig mit der Geschlechterapartheid zu tun hat, weil diese eben nicht kodifiziert ist, zeigt es einmal mehr, dass eben genau durch diese Anerkennung eine Grundlage geschaffen wird, auf der belegt werden kann, wie beispiellos die Situation der Frauen und Mädchen in Afghanistan ist: Durch eine staatliche Institution und durch Gesetze und Dekrete werden die Grundrechte von Frauen abgeschafft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert,
- sich auf internationaler und europäischer Ebene für die Anerkennung von Gender Apartheid in Afghanistan als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach internationalem Recht einzusetzen;
- sich für die Erweiterung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs von Gender Apartheid als strafbare Handlung einzusetzen;
- weiterhin das Taliban-Regime nicht anzuerkennen, solange Frauen und Mädchen von ihren grundlegendsten Rechten ausgeschlossen sind;
- in allen Verhandlungen und Gesprächen auf allen Ebenen mit den Taliban die Rechte von Frauen und Mädchen einzufordern, inklusive in Gesprächen zu Migration- oder Rückführung.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.