815/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
betreffend SLAPP-Richtlinie unverzüglich und umfassend umsetzen
BEGRÜNDUNG
Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Das ist brandgefährlich, denn unsere Demokratie braucht kritische Medien, engagierte Aktivist:innen sowie Whistleblower:innen, die Missstände aufzeigen.
Aus diesem Grund hat der Europäische Gesetzgeber vorletztes Jahr die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet.[1] Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie ist bis zum 7. Mai 2026 umzusetzen.
In einem offenen Brief haben sich bereits am 17. Juli 2025 das Österreichische Netzwerk Zivilgesellschaft, der Presseclub Concordia, die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft und der Verband freier Rundfunk Österreich an die Bundesregierung gewandt und eine wirksame und umfassende Umsetzung des Schutzes vor SLAPP-Klagen eingemahnt:
„Demokratie lebt vom offenen Wort – doch genau dieses ist zunehmend in Gefahr. In ganz Europa nehmen sogenannte SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits Against Public Participation“ = strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung) zu. Dabei handelt es sich um rechtliche Einschüchterungspraktiken, mit denen Journalist:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Einzelpersonen, die im öffentlichen Interesse Kritik äußern, zum Schweigen gebracht werden sollen. Sie kosten den Betroffenen viel Zeit und Geld und sind oft existenzbedrohend.
Die Folgen sind dramatisch: Zivilgesellschaft und Journalismus können aus Sorge vor unzulässigen Klagen nicht mehr frei agieren (Chilling-Effekt), die öffentliche Debatte wird eingeschränkt, und die Gefahr wächst, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt werden.
Wer gut begründete Kritik übt, Missstände aufdeckt oder Machtmissbrauch
aufzeigt, darf nicht durch teure und langwierige rechtsmissbräuchliche Verfahren eingeschüchtert werden.
Gerade deshalb ist es entscheidend, dass die Anti-SLAPP-Vorgaben der EU und des
Europarates
· Anti-SLAPP Richtlinie EU für internationale Fälle (2024/1069, 11.4.2024)
· Anti-SLAPP Empfehlung EU für nationale Fälle (2022/758, 27.4.2022)
· Anti-SLAPP Empfehlung EUROPARAT (CM/Rec (2024) 2, 5.4.2024)
nun rasch, konsequent und wirksam umgesetzt werden. Österreich hat mit der Etablierung von klaren, effektiven Schutzmechanismen nicht nur die Chance, ein starkes Signal für Demokratie und Meinungsfreiheit zu setzen, sondern kann auch ein Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten sein.
Um der SLAPP-Problematik entschieden entgegenzuwirken, sind umfassende Schutzmechanismen notwendig. Dafür sind insbesondere die folgenden gesetzlichen Maßnahmen von zentraler Bedeutung:
I. Umfassender Schutz auch bei ‘bloß’ nationalen Fällen
Der Schutz vor SLAPPs muss in Österreich für nationale wie für internationale Fälle gelten. Nicht zuletzt aus Gleichheitserwägungen, müssen auch die Empfehlungen von EU-Kommission und Europarat umgesetzt werden.
II. Umfassender Schutz in allen Rechtsgebieten
Die Maßnahmen müssen nicht nur vor zivilrechtlichen, sondern auch vor strafrechtlichen (z.B. Üble Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung) Einschüchterungspraktiken schützen, da auch solche Privatanklagedelikte enormes Einschüchterungspotential haben.
III. Umfassende wirksame verfahrensrechtliche Garantien/Maßnahmen
1. Vollumfänglicher hohe Sanktionen mit abschreckender Wirkung
Es braucht klare, empfindliche und abschreckende Sanktionsmöglichkeiten bei missbräuchlichen Klagen, damit SLAPPs nicht mehr als kalkuliertes Risiko für Kläger:innen betrachtet werden können, sondern spürbare Konsequenzen nach sich ziehen.
2. Vollumfänglicher Kostenersatz
In SLAPP-Fällen muss sichergestellt sein, dass Beklagte nicht auf den Kosten sitzen bleiben – sämtliche Aufwendungen, insbesondere vorprozessuale Kosten und tatsächliche Anwaltskosten (nicht bloß tarifmäßiger Ersatz), müssen von der missbräuchlich klagenden Partei getragen werden.
3. Möglichkeit zur frühzeitigen Beendigung des Verfahrens
Notwendig sind effektive Maßnahmen, um langwierigen missbräuchlichen Verfahren und dem damit verbundenen Einschüchterungspotential entgegen zu wirken. Gerichte sollen Klagen in jedem Stadium abweisen können, wenn und sobald Sie einen Rechtsmissbrauch feststellen.
4. Zugang zu wirksamer Verfahrenshilfe für Betroffene
Um das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen in aller Regel finanzstarken Kläger:innen und finanziell unterlegenen Angeklagten auszugleichen, braucht es unkomplizierten Zugang zu ausreichender finanzieller und rechtlicher Verfahrenshilfe.
5. Beistandsmöglickeit in gerichtlichen Verfahren
Für Organisationen mit berechtigtem Interesse (z.B. Journalistenverbände, Interessensvertretungen oder zivilgesellschaftlichen Einrichtungen) soll die Möglichkeit vorsehen werden, SLAPP-Beklagte in Verfahren zu unterstützen, zu schützen oder zu fördern. Zu denken ist hier insbesondere an die Bereitstellung von Informationen oder die Teilnahme an Gerichtsverfahren.
Nur eine starke und konsequente Umsetzung kann verhindern, dass kritischer Journalismus und demokratisches, zivilgesellschaftliches Engagement im öffentlichen Interesse durch rechtliche Einschüchterungspraktiken untergraben werden. Die Vorgaben der EU und des Europarates zu SLAPPs bieten das nötige Fundament – die österreichische Regierung muss sie zum Schutz der rechtsstaatlichen, liberalen Demokratie mit Nachdruck rasch und konsequent umsetzen.
Wir fordern daher von der österreichischen Bundesregierung, sich gemeinsam für
eine schnelle und starke Umsetzung der Europäischen Vorgaben einzusetzen.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzes-entwurf zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2024/1069) in Begutachtung zu schicken, der folgende Eckpunkte umfasst:
· Schutz vor Einschüchterungsklagen auch bei rein nationalen Fällen,
· Schutz in allen Rechtsgebieten (auch vor missbräuchlichen Privatanklagen),
· und wirksame verfahrensrechtliche Garantien und Maßnahmen (vollumfänglicher Kostenersatz und unkomplizierter Zugang zu ausreichender finanzieller Unterstützung für die beklagte Partei; Beistandsmöglichkeit für Organisationen mit berechtigtem Interesse im gerichtlichen Verfahren).“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.