817/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Seemayer, Andreas Kühberger und lnes Holzegger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechte unter Wahrung von Konsumentenschutz und Wettbewerbsfähigkeit“

Die Rechte von Flugpassagierinnen und Flugpassagieren innerhalb der Europäischen Union sind derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte geregelt. Diese Verordnung legt insbesondere Ansprüche bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen fest und sieht Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro – abhängig von der Flugdistanz – vor, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt.

Seit dem Jahr 2013 wird auf europäischer Ebene über eine Reform der Verordnung verhandelt. Nach dem Stillstand der Verhandlungen über mehrere Jahre hinweg wurden sie Anfang 2025 erneut aufgenommen. Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2025 eine Position beschlossen, die eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems zum Ziel hat und dabei versucht, sowohl die Interessen der Fluggäste als auch jene der Luftfahrtunternehmen zu berücksichtigen.

Besonders im Fokus der Verhandlungen stehen die zeitlichen und betragsmäßigen Schwellen für Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen. Während nach der derzeit geltenden Rechtslage Ausgleichszahlungen bereits bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zustehen, sieht der vom Rat vorgelegte Text eine Anpassung der Schwellenwerte auf vier beziehungsweise sechs Stunden sowie eine Vereinheitlichung der Entschädigungshöhe vor. Ziel sollte es sein, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen herzustellen.

Seit Herbst 2025 laufen intensive Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden, da unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung eines ausgewogenen Systems bestehen.

Da der Rat die Position des Europäischen Parlaments ablehnt, ist die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses vorgesehen; weitere Verhandlungen sind angekündigt. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird derzeit zwischen Ende Juni und Mitte Juli erwartet. Sollte keine Einigung erzielt werden, gilt das Vorhaben als gescheitert.

Österreich hat sich in den bisherigen Verhandlungen für einen ausgewogenen Ansatz eingesetzt, der ein hohes Schutzniveau für Flugpassagierinnen und Flugpassagiere sicherstellt. Ziel muss es sein, ein hohes Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten in der Europäischen Union sicherzustellen und zugleich eine tragfähige Weiterentwicklung des Systems zu ermöglichen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass übermäßige zusätzliche Belastungen für Luftfahrtunternehmen mittelbar auch negative Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten haben können. Dies würde die Konnektivität innerhalb Europas verringern und die Leistbarkeit von Flugreisen für breite Bevölkerungsschichten beeinträchtigen.

Es ist wichtig, dass Österreich in den weiteren Verhandlungen eine Position vertritt, die eine sachgerechte Weiterentwicklung der Fluggastrechte ermöglicht, ohne dabei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Luftfahrtbranche außer Acht zu lassen. Dabei gilt es, ein hohes Maß an Konsumentenschutz mit der Sicherstellung von Konnektivität, Wettbewerbsfähigkeit und Leistbarkeit des Luftverkehrs in Einklang zu bringen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, werden ersucht, sich auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Fluggastrechteverordnung einzusetzen, die sowohl ein hohes Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt gewährleistet.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.