822/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

822/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend faire Regeln für den Flughafen Wien-Schwechat

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In der Flughafen-Standortgemeinde Schwechat und Umgebung sorgt es zunehmend für Unmut, dass der Flughafen Wien-Schwechat bei seiner laufenden betrieblichen Ausdehnung im Vergleich zu benachbarten Nicht-Luftfahrt-Unternehmen durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen ungerechtfertigt begünstigt wird.

 

Das Luftfahrtgesetz ermöglicht die nahezu ungehinderte Ausbreitung – auch für Aktivitäten, die nur sehr am Rande mit Luftfahrt zu tun haben. Insbesondere kommen bei diesem privilegierten Anhäufen von Boden die Einbindung der betroffenen Gemeinden und ihrer Bürger:innen sowie zentrale raumordnungs-, umwelt- und klimafachliche Aspekte unter die Räder. Zudem ist diese Privilegierung in höchstem Maße unfair gegenüber Nicht-Luftfahrt-Unternehmen, die selbstverständlich an entsprechende Vorgaben gebunden sind.

 

Die angesprochenen Luftfahrt-Privilegien führen also zu einem Fairness-Defizit. Konkret lässt sich das anhand zweier aktueller Fälle illustrieren:

 

Fall 1: Ein bedeutendes lokal ansässiges Industrieunternehmen will das bestehende Betriebsgebiet zwischen den beiden Landesstraßen B 9 und B 10 auf ca. 29 ha erweitern. Nach Landes-Raumordnungsgesetz sind unter anderem die Fahrten pro Tag und Hektar zu regeln. Gesetzlich sind maximal 100 Fahrten pro Tag und Hektar vorgesehen; mehr Fahrten sind gesondert unter Beteiligung der Betroffenen festzulegen. Das Gesetz ermöglicht weiters eine sogenannte Vertragsraumordnung. Die Gemeinde kann ihre Hoheit der Flächenwidmung wahrnehmen und Bedingungen für eine Umwidmung nach Zivilrecht vertraglich vereinbaren; dabei handelt es sich beispielsweise um diverse Verbesserungen und Ausgleichsmaßnahmen, wie Dachbegrünung, Photovoltaik, Fassadenbegrünung, Sicht- oder Lärmschutzwall rund um den Betrieb sowie die Parkraumgestaltung oder letztlich auch Ersatzzahlungen.

Was einen zusätzlichen Autobahnanschluss an der A 4 betrifft, so wird gesagt, dass das Unternehmen für einen solchen 10 Millionen Euro mitzahlen hätte müssen.

 

Fall 2: Der Flughafen will mehr als 47 ha neues Bauland-Betriebsgebiet errichten.

Dieses Gebiet umfasst Altlasten. Nach Landes-Raumordnungsgesetz unterliegen Altlasten und Verdachtsflächen einem strengen Reglement, was überhaupt dort „gebaut“ werden darf. Nach dem Luftfahrtgesetz allerdings muss die Standort-gemeinde gar nicht eingebunden werden, sie weiß bis dato nicht Bescheid, was genau dort wo genau entstehen soll. Die Gemeinde erhält somit auch keine Möglichkeit, negative Auswirkungen aller Art – etwa verkehrlich, betreffend Altlasten oder auch stadtklimatisch – auszuschließen oder abzufedern. So ist unter anderem zu befürchten, dass die einseitig für den Flughafen kostenoptimierte großflächige Versiegelung für Oberflächen-Parkplätze unbehelligt von allen Bodenschutz-, Flächenspar- und Klimaschutznotwendigkeiten weitergeht, ohne dass entsprechende Vorgaben dies verhindern könnten. Der Flughafen soll weiters von der ASFINAG eine eigene Autobahnabfahrt „Flughafen West“ erhalten, die womöglich alle Menschen in Österreich und insbesondere alle Autofahrer:innen mit Vignette sowie Lkw mit Go-Box/Maut bezahlen. Denn ob der Flughafen sich am Anschluss beteiligt, ist unbekannt und wäre erst öffentlich zu machen.

 

Es geht hier um fehlende Fairness zwischen den beiden Unternehmen sowie um öffentliche Transparenz und um echten Dialog mit den Bürger:innen. Hoch relevant ist hier auch die Frage, was tatsächlich zum Flugverkehr zählt: Logistik- und Büroflächen sowie vor- und nachgelagerte Betriebe müssen der Zeit angepasst neu bewertet werden.

 

Es kann nicht sein, dass ein internationaler Fonds, dessen wahre Eigentümer auch dem zuständigen Ministerium unbekannt sind, mit Gewinnen abhebt und über die Interessen Schwechats sowie der gesamten Region, inklusive der Bundeshauptstadt Wien „drüberfliegt“, indem sich die Aktiengesellschaft einfach rücksichts- und gren-zenlos des Schwechater Bodens bedienen kann.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur werden aufgefordert,

·         für Fairness zwischen Flughäfen und namentlich dem Flughafen Wien einerseits und Unternehmen ohne luftfahrtrechtliche Privilegierung andererseits zu sorgen, indem bei Betriebsflächenerweiterungen anders als bisher gleiche Maßstäbe angelegt werden;

·         die Frage, was tatsächlich zum Flugverkehr zählt und daher rechtlich privilegierungsbedürftig ist, beispielsweise hinsichtlich Logistik- und Büroflächen sowie vor- und nachgelagerten Betrieben transparent neu zu bewerten und der Zeit anzupassen;

·         dem Nationalrat ohne Aufschub eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des Luftfahrtgesetzes zuzuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgeschlagen.