823/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag

823/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mikrowindkraftskandal: Wirtschaftsminister muss jetzt handeln, um Schaden von der Republik abzuwenden

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Unternehmen erwarten in Österreich Rechtssicherheit und korrektes Vorgehen der Behörden. Der Fall der SkyWind Energy GmbH gibt leider Anlass an beidem zu zweifeln. Denn das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ging und geht beim Prüfen der SkyWind NG Mikrowindkraftanlage bedenklich fehlerhaft vor. Österreich droht damit in mehrfacher Hinsicht Schaden zu nehmen. Durch eine bereits eingebrachte Amtshaftungsklage droht der Republik ein finanzieller Schaden in Höhe von 7,4 Mio. Euro.[1] Darüber hinaus droht dem Standort Österreich ein großer Imageschaden mit entsprechend negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort; denn die bewusste Behinderung von Unternehmen verschlecht-ert das Investitionsklima und schürt Zweifel an der Rechtssicherheit in unserem Land. Und schließlich droht Österreich großer Schaden durch die bewusste und vorsätzliche Behinderung des Ausbaus der Windkraft, die wir als Alternative zu fossilen Energieträgern dringend benötigen. Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus steht in der aufsichtsrechtlichen Pflicht und Verantwortung, dem BEV gegenüber schnellstmöglich tätig zu werden und damit weiteren Schaden von der Republik Österreich abzuwenden.

Das BEV leitete im Jahr 2023 – auf Anregung der E-Wirtschaft Österreich hin – eine Prüfung der „SkyWind NG“ ein. Die SkyWind NG ist eine zertifizierte und seit rund 10 Jahren am Markt vertriebene Mikrowindkraftanlage. Offensichtlich wurde bei der ersten Untersuchung vom BEV ein Produktplagiat beschafft und getestet – die Abweichungen bei Gewicht und Länge einzelner Teile des Prüflings von den Maßen des Originalprodukts betrugen zum Teil über 100%.[2] Zwar warnt der Hersteller seit Jahren öffentlich vor Plagiaten seines Produkts[3], hat eine kostenlose Verifizierungs-möglichkeit für Originalprodukte auf seiner Website eingerichtet[4] und machte das BEV darauf sogar explizit aufmerksam. Trotzdem überprüfte das BEV keine Originalanlage. Zudem erfolgte die Prüfung nicht ordnungsgemäß, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) später feststellte[5]: die Sicherheitsüberprüfung wurde „mangelhaft durchgeführt“, Berechnungen „nicht nachvollziehbar“ angestellt und Einzelteile anstatt einer montierten Gesamtanlage getestet[6].

Nichtsdestotrotz ordnete das BEV am 31.01.2025 in einem Bescheid ein sofortiges Vertriebsverbot des Produkts in Österreich an, veröffentlichte eine europaweite Warnung über EU-Kanäle und wies die SkyWind Energy GmbH zu einem Rückruf der kompletten Serie des Produkts an, also zu einer Demontage von rund 10.000 Mikrowindkraftanlagen. Dem Unternehmen wurde dabei keine Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Beweisführung gegen die für das Verbot ausschlag-gebenden Vorwürfe eingeräumt. Der verantwortliche Beamte verzögerte gar, dass die Beschwerde der SkyWind Energy GmbH gegen den Bescheid dem BVwG vorgelegt wurde, indem er diese nicht wie vorgeschrieben unverzüglich weiterleitete.[7] Im April 2025 hob das BVwG den Bescheid des BEV und sämtliche behördliche Anordnungen mit Verweis auf die mangelhafte Prüfung vollständig auf.[8] Eine Revision wurde ausgeschlossen.

Was nun folgt, macht sprachlos. Nach dem Urteil des BVwG setzte das BEV eine neuerliche Prüfung der Anlage in Gang. Dabei kamen zum einen bedenkliche Vorgehensweisen zum Einsatz: so wurde Personen, die auf Anforderung des BEV Hinweise zum Verfahren liefern sollten, Anonymität zugesichert.[9] Noch viel gravierender ist aber, dass das BEV in seiner zweiten Prüfung wieder keine Originalanlage, sondern erneut ein Plagiat für den Test heranzog; das geht aus den aktuellen Unterlagen dieser Untersuchung hervor, denn die Maße des Prüflings weichen, wie bereits bei der ersten Untersuchung, deutlich von jenen der amtlich dokumentierten Originalprobe ab.[10] Das BEV verwendete erneut ein Plagiat, obwohl es vom Hersteller zwei Originalanlagen zum Zwecke der Überprüfung übergeben bekommen hatte[11]. Die Behörde rechtfertigt ihre Vorgehensweise pikanterweise damit, dass Plagiate in Wirklichkeit gar nicht existieren würden und der Hersteller deren Existenz lediglich als Schutzbehauptung erfunden habe. Allerdings legte die Behörde dafür keinerlei Beweise vor, es scheint sich um eine frei aus der Luft gegriffene Behauptung zu handeln. Ferner überprüfte das BEV, entgegen dem ausdrücklichen Erkenntnis des BVwG, erneut nur Einzelteile und keine vollständig montierte Maschine. Anstatt also ein ordentliches Verfahren durchzuführen, weist das BEV den Hersteller nun - exakt wie im ersten, durch das BVwG aufgehobenen Bescheid - erneut an, sämtliche Produkte vom Markt zu nehmen und den Vertrieb in Österreich einzustellen. Zudem will es auf Basis dieses Plagiattests eine neuerliche europäische Sicherheitswarnung herausgeben.

Der im Jänner 2025 erlassene Bescheid setzte das Unternehmen bereits finanziell stark unter Druck, weswegen gegen die Republik eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe eingebracht wurde. Das jetzige Vorgehen der Behörde verursacht vermutlich erneut einen Millionenschaden. Es ist erschreckend, dass ein innovatives, europäisches Unternehmen, welches die ökologische Transformation voranbringen will und alle erforderlichen Zertifikate und Prüfungen für sein Produkt vorweisen kann[12], von einer dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus unterstehenden Behörde zweimal an den Rand des Ruins getrieben wird. Dies widerspricht den Lippenbekenntnissen des Wirtschaftsministers, unter dem Stichwort „Made in Europe“ europäische Industrie und Unternehmen stärken zu wollen.[13] Der Fall untergräbt nicht nur das Vertrauen in die rechtsstaatliche Funktionsweise der Verwaltung, sondern gefährdet auch den Innovationsstandort Österreich sowie die Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele.

Die Vorgänge im BEV zeichnen ein zutiefst besorgniserregendes Bild. Das Verhalten der Behörde kann nicht mehr als fahrlässiges Fehlverhalten klassifiziert werden sondern erweckt den Eindruck, dass ein Wirtschaftsakteur vorsätzlich geschädigt werden soll. Es ist zu begrüßen, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Februar 2026 eine Prüfung des Falls ankündigte.[14] Dies geschah allerdings erst, nachdem durch eine parlamentarische Anfrage[15] sowie deutsche Abgeordnete Druck auf das Ministerium aufgebaut wurde. Eine interne Prüfung ist mehr als überfällig.

Da das BEV aktuell dabei ist, seine bereits schon einmal vom BVwG gerügte und vollständig aufgehobene Anordnung und Warnung in gleicher Weise zu wiederholen, ist der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus jetzt dringend angehalten, seiner aufsichtsrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Dem BEV darf es nicht erlaubt sein, Untersuchungen an Plagiaten als Basis für Eingriffe ins Wirtschaftsleben herzunehmen. Es ist die Aufgabe und Verpflichtung des Ministers, weiteren Schaden von der Republik Österreich abzuwenden, rechtsstaatliche Standards sicherzustellen und etwaige Missstände im Wirkungsbereich seines Ressorts lückenlos aufzuklären. Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus muss jetzt von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen, dem Skandal endlich ein Ende bereiten und den Sachverhalt vollständig aufklären. Nur durch rasches, konsequentes Handeln und transparente Aufarbeitung kann sichergestellt werden, dass kein weiterer Schaden entsteht und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort wieder hergestellt wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus wird aufgefordert, seiner aufsichtsrechtlichen Verantwortung über das Bundesamt für Eich- und Vermessungs-wesen nachzukommen, die vorsätzliche Behinderung von Windkraft zu stoppen und Schaden von der Republik Österreich abzuwenden. Dazu möge der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus der österreichischen Marktüberwachungs-behörde BEV eine Weisung erteilen, in der er dem BEV allgemein sowie im konkreten Falle der SkyWind Energy GmbH

1.    anordnet, bei Produkttests als Prüflinge ausschließlich Originale der Hersteller zu verwenden,

2.    anordnet, bei der Beschaffung von Prüflingen zu gewährleisten, dass es sich um Originalprodukte handelt,

3.    anordnet, bei Produkttests ausschließlich für das Produkt vorgesehene Montagen, Aufbauten, Verfahren und Benutzungsweisen zu verwenden,

4.    untersagt, ohne Beweise zu behaupten, dass Plagiate von Herstellern selbst produziert würden,

5.    untersagt, vorsätzlich offensichtliche Produktplagiate als Prüflinge heranzuziehen und

6.    untersagt, österreichische oder europäische Sicherheitswarnungen herauszugeben oder schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsteilnehmer zu erlassen, die auf Basis von Gutachten oder Erkenntnissen beruhen, bei denen Plagiate als Prüflinge verwendet wurden, nicht für das Produkt vorgesehene Montagen, Aufbauten, Verfahren und Benutzungsweisen verwendet wurden oder offensichtlich fehlerhafte Berechnungen angestellt wurden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.

 



[1] Aktenzeichen der Klage beim Landgericht Wien: 31 Cg 7/26s - 2

[2] Siehe parlamentarisch Anfrage „Folgeanfrage: Weitere höchst fragwürdige Vorgänge in Behörde – wird Mikrowindkraft bewusst verhindert? (5368/J) vom 19.03.2026 und https://www.youtube.com/watch?v=bKulh5YTjGM ab 05:23 Minuten

[3] https://media-kanzlei.com/news/blog-artikel/taeuschung-mit-mangelhaften-skywind-plagiaten-aufgedeckt/

[4] https://www.myskywind.com/_files/ugd/e1beb6_53e54bd2276f4ca1a4b4b1cd281426a3.pdf

[5] Siehe Urteil des BVwG - Geschäftszahl W114 2308952-2/12E

[6] Siehe Urteil des BVwG - Geschäftszahl W114 2308952-2/12E

[7] Siehe Urteil des BVwG - Geschäftszahl W114 2308952-2/12E

[8] Siehe Urteil des BVwG - Geschäftszahl W114 2308952-2/12E

[9] Siehe parlamentarische Anfrage 5368/J „Folgeanfrage: Weitere höchst fragwürdige Vorgänge in Behörde – wird Mikrowindkraft bewusst verhindert?“ vom 19.03.2026

[10] https://www.gofundme.com/f/stoppt-behordenwillkur-kampft-fur-skywind-mittelstand?modal=updates (Update vom 16.03.2026)

[11] https://www.gofundme.com/f/stoppt-behordenwillkur-kampft-fur-skywind-mittelstand?modal=updates (Update vom 16.03.2026)

[12] https://www.chip.de/news/haushalt-garten/dach-windrad-es-kommt-aus-deutschland-und-nimmt-eine-wichtige-huerde_b04ddc34-7a39-477c-861e-5471de0b8b50.html

[13] Siehe z.B. https://www.bmwet.gv.at/Presse/AktuellePressemeldungen/S%C3%BCdtirol.html

[14] Siehe https://www.gofundme.com/f/stoppt-behordenwillkur-kampft-fur-skywind-mittelstand?modal=updates (Update vom 10.02.2026)

[15] Siehe parlamentarische Anfrage 3405/J „Fragwürdige Vorgänge in Behörde – wird Mikrowindkraft bewusst behindert?“ vom 25.09.2025