824/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag
824/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
betreffend Finanzierung von kommunalen Klimaschutz- und Klimawandelan-passungsmaßnahmen
BEGRÜNDUNG
Die Gemeinden stehen unter finanziellem Druck. Durch die angespannte Wirtschaftslage und die steigenden Abzüge ihrer eigenen Finanzmittel durch die Umlagen der Bundesländer sind sie in einer angespannten Lage. Analysen des KDZ zeigen außerdem, dass die Bundesländer über die Umlagen in Zukunft mehr und mehr Mittel der Gemeinden einbehalten.[1] Die Gemeinden müssen aber weiterhin die Daseinsvorsorge ihrer Bürger:innen leisten und sehen sich dabei mit steigenden Kosten konfrontiert. Die Gemeinden stehen vor der besonderen Herausforderung, wenig Einflussmöglichkeit auf ihre Einnahmen und Ausgaben zu haben. Sie sind dabei stark vom allgemeinen Steueraufkommen und den Ländern abhängig.
Es müssen daher kurzfristig alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Ausgaben der Gemeinden zu drücken und die finanzielle Situation der Gemeinden zu verbessern. Insbesondere in Zeiten wiederkehrender Energiekrisen ist die Reduktion von Energieausgaben unverzichtbar. Die dafür notwendigen, nachhaltigen Investitionen in erneuerbare Energieträger, in Energieeffizienzmaßnahmen, wie etwa Gebäude-sanierungen oder die Umstellung der Straßenbeleuchtung, oder die Förderung des Umstiegs auf E-Mobilität sind aber für viele Gemeinden in Zeiten knapper Kassen nicht leistbar. Das hat mittel- und langfristig direkt negative Auswirkungen auf die Bürger:innen der Gemeinde. Bleiben die Kosten hoch, müssen irgendwann Leist-ungen gekürzt werden. Es ist daher notwendig, den Gemeinden diese zielgerichteten Investitionen zu ermöglichen.
Bis vor kurzem gab es dafür wirksame Instrumente. Mit den Kommunalen Investi-tionsprogrammen hat die schwarz-grüne Bundesregierung den Gemeinden einen Zweckzuschuss für genau diese Investitionen zur Verfügung gestellt. Viele Gemeinden haben diese Mittel genutzt, um ihre langfristigen Kosten zu senken.
Die Bundesregierung hat diese zweckgebundenen Mittel in antragslose Finanzzu-weisungen umgewandelt. Nun können die Gemeinden die Mittel für alle Investitionen ausgeben. Kontrolliert und berichtet, wohin die Investitionen fließen, wird nicht mehr. Dieses Vorgehen ist natürlich unkomplizierter für die Gemeinden, allerdings liegt der Verdacht nahe, dass Gemeinden in Zeiten großer finanzieller Engpässe notwendige Investitionen in den Klimaschutz und in Klimawandelanpassungsmaßnahmen hintanstellen müssen. Dieser Verzicht auf die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz wird aber zum Problem. Die Gemeinden müssen weiterhin hohe Energiekosten bezahlen, notwendige Klimaschutzmaßnahmen werden aufge-schoben, was sich bei Extremwetterereignissen sehr negativ auf die Gemeinde-bürger:innen auswirkt. Auch der Bund steigt langfristig schlechter aus, da höhere Gemeindedefizite das Maastricht-Defizit verschlechtern und den Spardruck erhöhen. Wir müssen die Gemeinden in die finanzielle Lage versetzen, sowohl nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu tätigen als auch die steigenden Ausgaben für die Daseins-vorsorge zu decken, etwa durch eine Verbesserung der Einnahmensituation der Gemeinden.
Den Gemeinden muss daher ermöglicht werden, diese kostenreduzierenden Investitionen zu tätigen und den notwendigen Schutz ihrer Bürger:innen vor den Folgen des Klimawandels zu finanzieren. Möglich wäre dies durch einen Zweckzuschuss des Bundes, der sich aus einem Anteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert. Durch die ersatzlose Abschaffung des Klimabonus durch die aktuelle Bundesregierung erfolgt seit 2025 keine Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger:innen. Eine teilweise Übertragung der Mittel an die Gemeinden, die damit Maßnahmen finanzieren, von denen ihre Bürger:innen unmittelbar profitieren, wäre ein teilweiser Ersatz für den Wegfall des Klimabonus und würde darüber hinaus den Gemeinden mehr finanziellen Spielraum bieten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen jährlichen Zweckzuschuss an die Gemeinden in Höhe von 20% der Netto-Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung vorsieht. Die Mittel dieses Zweckzuschusses sollen von den Gemeinden ausschließlich für Investitionen in Erneuerbare Energieträger, Energieeffizienzmaßnahmen, weitere Klimaschutzmaß-nahmen und Anpassungen an den Klimawandel verwendet werden können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/gemeindefinanzprognose-dezember-2025-defizitrueckbau-ohne-strukturelle-reformen