826/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 23.04.2026
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Entschließungsantrag
826/A(E) XXVIII. GP - Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung verpflichtender Lateinkenntnisse als Zulassungsvoraussetzung bzw. Ergänzungsprüfung in Studienrichtungen
BEGRÜNDUNG
Die Anforderungen an Studienzulassungen und Studienverläufe müssen sich an den realen Bildungsbiografien der Studierenden sowie an den aktuellen wissenschaft-lichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen orientieren. In diesem Zusam-menhang ist die verpflichtende Kenntnis von Latein als Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten Studienrichtungen bzw. als verpflichtend nachzuholende Ergänzungsprüfung zunehmend kritisch zu hinterfragen.
Der schulische Lateinunterricht in Österreich wurde strukturell reduziert und ist längst nicht mehr flächendeckend Bestandteil der allgemeinen Bildungslaufbahn. Dadurch entsteht eine systematische Ungleichheit: Studieninteressierte ohne schulische Lateinkenntnisse werden gegenüber jenen mit entsprechendem Bildungshintergrund benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Absolvent:innen von Schulen ohne humanistischen Schwerpunkt sowie Menschen mit erschwertem Zugang zu Bildung.
Darüber hinaus ist die fachliche Notwendigkeit von Lateinkenntnissen in vielen betroffenen Studienrichtungen nicht mehr in der bisherigen Form gegeben. Während Latein in einzelnen spezialisierten Disziplinen weiterhin eine wissenschaftliche Relevanz haben kann, ist die generelle Verpflichtung – insbesondere als formale Zulassungshürde – weder didaktisch noch fachlich zeitgemäß. Moderne Studien-gänge verfügen über geeignete Methoden und Lehrangebote, um notwendige terminologische oder historische Grundlagen innerhalb des Curriculums zu vermit-teln.
Die derzeitige Praxis führt somit zu vermeidbaren Zugangshürden, verlängerten Studiendauern und zusätzlichen Belastungen für Studierende, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für den Studienerfolg in allen Fällen nachgewiesen ist.
Ziel dieses Antrags ist es daher, den Hochschulzugang zu erleichtern, soziale Barrieren abzubauen und die Studienbedingungen an die gegenwärtigen Anford-erungen anzupassen, ohne die wissenschaftliche Qualität der Ausbildung zu beeinträchtigen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, dass die Verpflichtung zum Nachweis von Lateinkenntnissen als Voraussetzung für die Zulassung zu Studien sowie als verpflichtende Ergänzungsprüfung in Studienrichtungen an österreich-ischen Universitäten überprüft und – soweit fachlich nicht zwingend erforderlich – abgeschafft wird.
Insbesondere sollen gesetzliche, verordnungsrechtliche und curriculare Regelungen dahingehend angepasst werden, dass Lateinkenntnisse nicht länger eine strukturelle Zugangshürde darstellen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass etwaige fachlich notwendige Inhalte im Rahmen der jeweiligen Studiengänge adäquat und zeitgemäß vermittelt werden können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.