83/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Mag Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sofortiger und permanenter Stopp des Familiennachzugs
Im ÖVP-Wahlprogramm zur Nationalratswahl 2024 plakatierte diese groß die Forderung „Familiennachzug aussetzen“. Allerdings wurde gleich im folgenden Absatz diese längst notwendige politische Maßnahme eingeschränkt: „Mit Blick auf die EU-Notfallklausel wollen wir den Familiennachzug nach Österreich temporär aussetzen oder kontingentieren können.“[1] Eine stringente Asyl- und Migrationspolitik liest sich anders.
Denn Asyl bedeutet immer Schutz auf Zeit für Personen, die individuelle Verfolgung nachweisen können. Dieser Schutz soll und darf nicht automatisch auf die gesamte Familie eines vermeintlich politisch Verfolgten ausgedehnt werden. Der Gewährung des Asylrechts muss immer eine Einzelfallprüfung vorausgehen, Pauschalisierungen sind hier fehl am Platz.
Noch dazu ist Österreich von sicheren Staaten umgeben. Jeder Migrant an Österreichs Grenzen hat einige sichere Drittstaaten durchquert, in welchen ihm keinerlei Verfolgung droht. Die einzige Ausnahme bilden Einzelfallprüfungen an Flughäfen, wenn Migranten direkt aus ihren Herkunftsländern in Österreich landen würden.
2023 kamen 9.254 Migranten über den Familiennachzug nach Österreich, im Vorjahr waren es 7.760.[2] Doch anstatt diesen immensen Zuzug endlich zu unterbinden, setzt die neue schwarz-rot-pinke Bundesregierung auf Placebo- und Show-Politik. Denn in ihrem sogenannten Regierungsprogramm hält sie fest: „Familiennachzug wird mit sofortiger Wirkung vorübergehend und im Einklang mit Art. 8 EMRK gestoppt“.[3] Doch eben die Verweise auf den Art. 8 der EMRK und auf den temporären Charakter der Maßnahme führen die Forderung nach einem tatsächlichen Stopp des Familiennachzugs ad absurdum.
Es handelt sich bei dieser Forderung der neuen Regierung folgerichtig nur um eine Scheinmaßnahme, welche noch dazu zeitlich befristet sein soll, ohne dass der Zeitraum der Geltung weiter konkretisiert wurde.
Zudem will die Bundesregierung laut ihrem sogenannten Regierungsprogramm den EU-Migrationspakt vehement umsetzen, inklusive dem dort festgeschriebenen Verteilungsmechanismus. Dieser Pakt beendet mitnichten die illegale Migration nach Europa, sondern zementiert vielmehr die fatale Fortführung der Massenmigration unter dem Deckmantel von Asyl samt Familiennachzug zum Nachteil Österreichs ein.
Darüber hinaus zeigen sowohl der von der Regierungskoalition geplante Migrationsfonds zur Finanzierung von Migrationsmaßnahmen im Ausland sowie die von der Regierung geplanten und vom österreichischen Steuerzahler zu finanzierenden Deutsch- und Orientierungskurse für sogenannte Familienangehörige von Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten im Ausland den wahren Plan dieser Regierung auf: ein „Weiter wie bisher“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, den Familiennachzug nach Österreich sofort und permanent zu unterbinden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.